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By Pimpertski · Posted
Das stimmt so nicht ganz. Grundsätzlich ist man an das gebunden was im Schein vermerkt ist. Die Gesetzgebung hat sich hinsichtlich der Herstellerfreigaben geändert. Die alten Herstellerfreigaben sind nicht mehr gültig. Deshalb ist es ja wichtig die Reifenfabrikatsbindung austragen zu lassen. Am besten mal beim TÜV des Vertrauens vorsprechen, weil hier ja noch dazu kommt, dass es ein Re-Import ist. Ggf. könnte man dann nur einen Reifen der über eine Herstellerfreigabe als geeignet gekennzeichnet ist, über eine Einzelabnahme eintragen lassen. Das wäre unschön, ich denke der Schlüssel sollte hier auch darin liegen ob das Motorrad bereits eine EU-Zulassung hat oder nicht. Gerne zum Thema Reifen mal HIER einlesen. P.S. Das Problem bei diesen Geschichten ist halt, dass die Betriebserlaibnius erlöschen ist. Heißt im Falle einer Kontrolle, wird schlimmstenfalls das Motorrad direkt vor Ort stillgelegt und die Weiterfahrt untersagt. -
Hallo zusammen, wie oben schon steht suche ich diese Spezielle Schraube mit dem Ring mit der vorne unten die Abdeckung bzw Verkleidung der Batterie befestigt wird, ist mir irgendwie über den Winter abhanden gekommen. Hat da wer noch was oder weiß wo ich her bekomme. Würde mir ja auch eine selber drehen dafür müsste ich aber die Abmessungen und die Gewindesteigung wissen, die hatte ein sehr grobes Gewinde und packt scheinbar in eine Feder. Gruß Jörg
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Ja, TSN ist 0. So habe ich gewusst, dass es ein Re-Import ist. Ich hätte nicht gedacht, dass es solche Probleme geben kann, mit einem Fahrzeug welches hier schon zugelassen war und nahezu original ist. Naja, wundert tut es mich in unserem Bürokratenstaat nicht. Ich habe gestern noch ein Gespräch mit einem anderen Schrauber geführt, der wirklich viele umgebaute Fahrzeuge hat. Er meinte die Reifenbindung wäre eigentlich schon länger aufgehoben und ich könnte halt den Nachfolger vom Michelin oder egal welchen Reifen fahren, natürlich in den eingetragenen Maßen. Keine Ahnung. Aus den genannten Gründen will ich natürlich auch kein Fass beim Tüv aufmachen. Auf der Rückseite des Scheins steht jedoch auch der Hinweis. (S. Foto) Den könnte man so verstehen, dass solange die Freigabe vom Hersteller für das Fahrzeug gegeben ist, man diese auch fahren darf?! Die Riemen und Lager habe ich gestern getauscht. Weiss jemand, welche Maße die Ablassschraube für das Kühlwasser hat? Die unten am Gehäuse. Ich finde die nicht bei den Händlern und die muss dringend neu. Langfristig suche ich auch noch ein Biposto Heck, falls die Freundin dann doch mal mit will. Vielleicht hat ja jemand ein schwarzes. Grüße
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