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Bei Eintragungen schon. Quelle: meine letzte Eintragung. Nur zur Klarstellung: Ich geb hier nicht meine Meinung wieder. Nur was passiert, aus Erzählungen von Graukitteln, die teils halt von ihren Chefs harte Vorgaben bekommen – weil manche halt zu oft zu großzügig gewesen sind.
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Ja, alles Blödsinn. Der TÜVler ist nur für den Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme verantwortlich. Der Verkäufer nur für das zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei einer Kontrolle bzw. einem Unfall, ist immer der aktuelle Fzghalter für den aktuellen Zustand verantwortlich. Was im Einzelnen dann über Zustände der Vergangenheit beweisbar ist, ist immer schwierig zu ermitteln. Für mich ist wichtig, dass die Reifen zulässig sind, der Auspuff keinen Grund zur Beanstandung gibt, und keine Teile zweifelhafter Herkunft verbaut sind. Und dann sind da noch die Umbauten, die nicht sofort auffallen. Auch beim TÜV nicht. Manches wäre technisch gesehen eintragbar, aber die Bürokratie lässt es nicht zu. Das mache ich dann nicht mit.... Ralf
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[ ] Du hast schon mal in Umgebungen gearbeitet, die sich vor (Industrie)spionage schützen
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By Stolle1989 · Posted
Wobei die Klausseln auch hinfällig sind. Wenn man die Schnauze voll hat und als Konstrukteur in den Sack haut gibt es genügend Möglichkeiten für andere zu arbeiten ohne direkt nen Arbeitsvertrag zu haben. Und nen USB Stick ist mittlerweile auch sehr klein... -
By knubbelfoggy · Posted
Wenn der Mann wirklich so wertvoll ist, dann ist es verwunderlich, dass KTM keine Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag hinterlegt hat.
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