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Ja, und ich habe den Eindruck nicht mal der TÜV blickt da durch. Bin letztes Jahr mit meiner 93er Monster zur HU, hab kurz drüber nachgedacht die eingetragenen Uralt-Reifen streichen zu lassen. Dann dachte ich mir: Mal sehen was passiert. Passiert ist nix.HU ohne Mängel. Immer locker bleiben...
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By bergbewohner01 · Posted
Also für meine Verhältnisse bin ich ja noch früh dran 😄 Die Nummer mit den Reifen ist eh so ein Ding, wo das Teutonentum seine ganze Größe beweist: - Erst das Model eintragen, wo doch die Hersteller alle 2 Jahre neue bringen. - Dann musste man die Freigabe des Herstellers mitführen. Zu logisch und einfach, also wurde es auch wieder kassiert. - Wat heute gilt, weiss ich nicht mal. Was ein Chaos 🤪 -
By Pimpertski · Posted
Die Übergangsfrist ist am 31.12.2024 ausgelaufen. Seither gelten die Herstellerfreigaben nicht mehr, unabhängig vom Produktionsdatum der Reifen (bisher was bis DOT 2019 noch als Außnahme mit Herstellerfreigabe genehmigt). JETZT bedeutet also eigentlich seit dem 01.01.2025 sollte man das geregelt haben, falls in den Papieren eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist. Die Austragung ist reine Formsache. Aber die Kiste hat halt nunmal keine Betriebserlaubnis mehr, wenn nicht exakt das Reifenmodell verbaut ist an das man gebunden ist. Und das ist bei den betroffenen Modorrädern mit Baujahr grob < 2000 meist nicht mehr der Fall. Also eigentlich ist das Thema ja schon 7 Jahre alt... 😅
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