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    • 180/55 bestellt, am Ende wegen der Einschränkung in der Heck-Höhe.    Übersetzung und Kettenlänge steht noch auf der Liste. Ich bin in 2 Wochen in Most und hab momentan 15/39 drauf.  14er Ritzel und 38 sowie 40er Kettenblatt liegen aber auch noch rum.   Hat wer eine Empfehlung zu dB-Eatern?
    • Ha, keine Ahnung und LLM kann ich auch!   Verkauf: Ein Nachweis (TÜV genügt, alternativ ein Gutachten), dass ein Fahrzeug kein Schrott ist, ist bei privater Übergabe normalerweise nicht nötig – nur bei wirtschaftlichem Totalschaden oder reinem Online-Verkauf ohne persönliche Übergabe. Wirtschaftlicher Totalschaden ≠ Schrott: Wenn eine Reparatur sich finanziell nicht lohnt, aber technisch möglich ist, bleibt das Fahrzeug ein Gebrauchtfahrzeug. Du darfst es behalten, reparieren oder verkaufen – dafür hast du sogar 5 Jahre Zeit. Nur ein technischer Totalschaden (z. B. nicht mehr reparierbarer Rahmen) macht es zum Altfahrzeug. Abgemeldete Maschinen in der Garage: Bleiben kein Altfahrzeug, solange sie vollständig, erkennbar und trocken/geschützt gelagert sind – relevant für dich mit deinen mehreren Projekt-Bikes. Der heikelste Punkt für dich: Selbst-Zerlegen/Ausschlachten steht rechtlich auf wackligen Beinen. Sobald ein Fahrzeug zerlegt wird, um Teile zu nutzen oder zu verkaufen, gilt es nach den Kriterien als Altfahrzeug – und müsste eigentlich in eine Fachfirma. Ein ausdrückliches Recht für privates "Home Recycling" fehlt bisher im Gesetzestext. FEMA (europäischer Motorradfahrer-Dachverband) kritisiert das explizit und fordert eine klare Ausnahme, weil bei Motorrädern über 60 % der Teile wiederverwendet werden (bei Autos unter 15 %). Reine Rennmaschinen ohne Zulassung können als "kulturell bedeutsam" ganz vom Gesetz ausgenommen werden, wenn die Behörde das anerkennt – sonst bleibt der Punkt ungeklärt.
    • So nebenbei hat die EU die ELV Verordnung beschlossen und diese tritt in Kraft. Ich habe die KI befragt ob es auch Motorräder betrifft. Wer jetzt noch nicht begriffen hat das die EU vor neimand halt macht dem ist nicht mehr zu helfen. Das sagte die KI zu meiner Frage ob Motorräder betroffen sind:   Ja, die neue EU-Altfahrzeugverordnung (ELV-Verordnung) betrifft künftig auch Motorräder. [1, 2] Während die alte EU-Richtlinie Motorräder weitgehend ausschloss, wurde der Geltungsbereich der im Sommer 2026 verabschiedeten Neuregelung explizit auf zwei- oder dreirädrige Motorräder sowie Vierradmobile (L-Kategorie) ausgeweitet. [2, 3, 4] Allerdings greift die Verordnung für Motorräder nicht sofort in vollem Umfang, sondern wird zeitlich gestaffelt eingeführt. Viele der strengen Vorgaben gelten für Zweiräder erst nach einer großzügigen Übergangsphase (voraussichtlich rund fünf Jahre nach dem offiziellen Start für Pkw). [1, 5] Die wichtigsten Auswirkungen für Motorradfahrer und Schrauber:   Einstufung als Altfahrzeug: Die Verordnung enthält eine Kriterienliste, wann ein Motorrad rechtlich als "Schrott" (Altfahrzeug) statt als "Gebrauchtfahrzeug" gilt (z. B. bei irreparablen Schäden an tragenden Teilen). Reine wirtschaftliche Totalschäden oder abgemeldete Maschinen in der Garage sind davon zunächst nicht betroffen. [2] Einschränkung beim Ausschlachten (Grauzone): Das private Zerlegen alter Maschinen zur Ersatzteilgewinnung wird rechtlich deutlich strenger geregelt. Offiziell dürfen Demontagen und die Entnahme von Teilen am Lebensende des Fahrzeugs nur noch in zertifizierten Verwertungsbetrieben (Authorised Treatment Facilities / ATF) durchgeführt werden. [1, 2] Nachweispflicht beim Verkauf: Um illegalen Export und illegale Entsorgung zu verhindern, müssen Verkäufer in bestimmten Situationen nachweisen können, dass das Motorrad kein Schrott ist. Private Verkäufer betrifft dies vor allem dann, wenn die Maschine nach einem schweren Unfall als Totalschaden eingestuft wurde oder der Verkauf komplett digital über Online-Plattformen ohne physische Übergabe abgewickelt wird. [2, 4, 6] Kreislaufwirtschaft für Hersteller: Motorradhersteller müssen künftig bereits beim Design darauf achten, dass sich Werkstoffe und Bauteile (wie Elektronikkomponenten oder Kunststoffe) am Lebensende leichter demontieren und recyceln lassen. [3, 4] Suchst du nach Details zu einem bestimmten Szenario (z. B. dem Verkauf eines Unfall-Bikes oder der Zulassung von Rennmotorrädern)? Dann helfe ich dir gerne gezielt weiter!  
    • Das Problem ist doch, dass originale Aufkleber nach all den Jahren einfach schon überlagert sind. Hatte den Fall mehrfach bei Stein Dinse erlebt. Farbe passt nach der Lagerung nicht mehr, klebt nicht mehr richtig oder geht erst nicht mehr vom Trägerpapier zu lösen, etc. Einen guter Nachdruck halte ich allemal für besser als 25 Jahre alte Aufkleber zu kaufen. Gut heißt: optisch 1:1 dem OEM entsprechend und lackierfähig. Aber vielleicht hast Du ja Glück...
    • Pefekt, da scheint dann alles zu passen! 
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