-
Upcoming Events
-
-
Topics
-
Beiträge
-
Jo, Worst Case Szenarien sind immer nett, und EU bashen ist einfach und schnell. Muss man nicht mal ein LLM für fragen.
-
Ist es nicht sowieso schon so, daß nach A. Merkel's "Altautoverordnung" ein Fahrzeug als Sondermüll zu bezeichnen ist, wenn der Fz Brief abgelaufen - dh länger als 1,5 Jahre abgemeldet ist - und somit beim verwerter "entsorgt" werden muss? Was gleichzeitig bedeutet das man solche Kfz als Privatmann nicht besitzen/lagern darf. Hat nur keinen Interressiert, ausser man wurde beim Ordnungsamt angeschissen. Ähnlich wie mit der Heimischen Garage, man darf (Baurechtlich) da "eigentlich" nicht drinn am Auto/Motorrad schrauben. Ausser halt mal Räder umstecken..... 🤫
-
Wie meist kommt da nur halbgares Zeug aus der EU. Mal angesehen davon das diese Bevormundung der allgemeinen Handlungsfreiheit widerspricht. Da werden abgebaute Teile wegen der Illegalität mächtig teuer werden. Wird man dann halt über das Darknet kaufen müssen. 🙂
-
180/55 bestellt, am Ende wegen der Einschränkung in der Heck-Höhe. Übersetzung und Kettenlänge steht noch auf der Liste. Ich bin in 2 Wochen in Most und hab momentan 15/39 drauf. 14er Ritzel und 38 sowie 40er Kettenblatt liegen aber auch noch rum. Hat wer eine Empfehlung zu dB-Eatern?
-
Ha, keine Ahnung und LLM kann ich auch! Verkauf: Ein Nachweis (TÜV genügt, alternativ ein Gutachten), dass ein Fahrzeug kein Schrott ist, ist bei privater Übergabe normalerweise nicht nötig – nur bei wirtschaftlichem Totalschaden oder reinem Online-Verkauf ohne persönliche Übergabe. Wirtschaftlicher Totalschaden ≠ Schrott: Wenn eine Reparatur sich finanziell nicht lohnt, aber technisch möglich ist, bleibt das Fahrzeug ein Gebrauchtfahrzeug. Du darfst es behalten, reparieren oder verkaufen – dafür hast du sogar 5 Jahre Zeit. Nur ein technischer Totalschaden (z. B. nicht mehr reparierbarer Rahmen) macht es zum Altfahrzeug. Abgemeldete Maschinen in der Garage: Bleiben kein Altfahrzeug, solange sie vollständig, erkennbar und trocken/geschützt gelagert sind – relevant für dich mit deinen mehreren Projekt-Bikes. Der heikelste Punkt für dich: Selbst-Zerlegen/Ausschlachten steht rechtlich auf wackligen Beinen. Sobald ein Fahrzeug zerlegt wird, um Teile zu nutzen oder zu verkaufen, gilt es nach den Kriterien als Altfahrzeug – und müsste eigentlich in eine Fachfirma. Ein ausdrückliches Recht für privates "Home Recycling" fehlt bisher im Gesetzestext. FEMA (europäischer Motorradfahrer-Dachverband) kritisiert das explizit und fordert eine klare Ausnahme, weil bei Motorrädern über 60 % der Teile wiederverwendet werden (bei Autos unter 15 %). Reine Rennmaschinen ohne Zulassung können als "kulturell bedeutsam" ganz vom Gesetz ausgenommen werden, wenn die Behörde das anerkennt – sonst bleibt der Punkt ungeklärt.
-
-
Recently Browsing
- No registered users viewing this page.
-
Popular Contributors
-
Member Statistics
-
Recent Achievements
