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fahren ohne db-killer


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Soweit mein Bekannter mir immer berichtete,ein paar Euro,sofern du die DB Killer dabei hast und diese vor Ort wieder reinschraubst...falls nicht dabei ,kanns sein das die stehen bleibt,jedenfalls gabs bisher keinen Punkt,sollte also unter 35 € sein...meine 20-25€

Ohne Gewähr....weis net ob die im Bußgeldkatalog was geändert haben

Ich lass mir ne Klappenanlage bauen...Problem gelöst..!

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Wenn Du die DB-Killer dabeihast, könnte man Dir sogar noch Vorsatz unterstellen.

Könnte dann u.U. noch etwas komplizierter werden ...

Letztendlich können die Vertreter der Staatsmacht mehrere Optionen ziehen,

wenn sie Dich ohne db-Killer erwischen ...

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Vor zwei Jahren wurde ich ja sogar einmal von der Wasserschutzpolizei angehalten.

Von einem weißen, der vorher aber auch schon weiß war.

Die, die 'mal grün waren, sind übrigens nicht schwarz sondern blau, waren aber definitiv vorher grün.

Ob's bei den Grünen aber auch Schwarze gibt, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, würde ich aber nicht ausschließen. :D

Seitdem nur noch auf der Rennstrecke ohne db-Killer.

Aber ich fürchte, auch diese Tage sind so langsam gezählt ...

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:tuete: hast natürlich recht....so schnell geht das, nich das wir hier in Südfriesland farbenblind sind...nur mit unseren Schwarzweißfernsehgeräten ist das schwer auseinander zu halten...und die Bullen hier sind überwiegend Milch Erzeuger....

hier noch ein Bild der seltenen Kontrolle...fing ja bekanntlich mit lauter Durchsage "legen sie bitte Steuerbord an" an... die Jungs haben bestimmt gedacht sie kontrollieren ein Segelrennboot mit weißem Spinnaker..."Moin, die Schwimmweste und den Anker mal zeigen bitte.."...

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Quelle:http://www.polizei.rlp.de

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Wenn Du die DB-Killer dabeihast, könnte man Dir sogar noch Vorsatz unterstellen.

Könnte dann u.U. noch etwas komplizierter werden ...

Letztendlich können die Vertreter der Staatsmacht mehrere Optionen ziehen,

wenn sie Dich ohne db-Killer erwischen ...

Ich meine mal gelesen zu haben, das nach EU Recht lediglich eine Mängelkarte ausgestellt werden kann + geringen Obolus ins Staatssäckele.

Da durch fehlen der DB Killer weder das Fahrzeug noch der Verkehr gefährdet werden, Stilllegung ist danach nicht zulässig. Habe irgendwo noch die entsprechenden Texte und Quellen. Ob das in der jeweiligen Situation von nutzen ist, weiß ich nicht. Zumal wir, wie Fözzi schon sagt, das Problem mit dem Vorsatz noch haben.

Ich fahre ehrlich gesagt seit mehreren Jahren komplett offen und trotz diverser Kontrollen ohne Probleme und aufgefallen ist es immer. Ich würde jedoch auch ohne zu murren bezahlen, alles andere wäre natürlich doof.

Ich bemühe mich aber zumindest IMMER in Wohngebieten etc. leise und gesittet zufahren, weil ein bisschen laut bin ich wohl...

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Ich meine mal gelesen zu haben, das nach EU Recht lediglich eine Mängelkarte ausgestellt werden kann + geringen Obolus ins Staatssäckele.

Da durch fehlen der DB Killer weder das Fahrzeug noch der Verkehr gefährdet werden, Stilllegung ist danach nicht zulässig. Habe irgendwo noch die entsprechenden Texte und Quellen. Ob das in der jeweiligen Situation von nutzen ist, weiß ich nicht. Zumal wir, wie Fözzi schon sagt, das Problem mit dem Vorsatz noch haben.

Ich fahre ehrlich gesagt seit mehreren Jahren komplett offen und trotz diverser Kontrollen ohne Probleme und aufgefallen ist es immer. Ich würde jedoch auch ohne zu murren bezahlen, alles andere wäre natürlich doof.

Ich bemühe mich aber zumindest IMMER in Wohngebieten etc. leise und gesittet zufahren, weil ein bisschen laut bin ich wohl...

Hallo zusammen,

mein Kollege hat das mit gemailt, wenn das so ist, na dann viel Spaß für 2013 :hilfe:

_______________________________________________________________________

Es wird nicht alle unter uns freuen, aber das "Rennkommissare" freut es definitiv.

Im Bundesrat liegt momentan eine Drucksache zur Neuschaffung eines "alten Bekannten" - dem Bußgeldtatbestand für das "Erlöschen der Betriebserlaubnis".

Nachdem in den letzten Jahren durch die Umstellung der Zulassungsordnung auf die FZV der Bußgeldtatbestand des "Erlöschen der BE" z.B. bei Veränderungen der Auspuffanlagen an Motorräder (fehlender DB-eater etc.) entfiel, konnten vergleichbare Verstöße nur noch mit der sogenannten "einfachen Unvorschriftsmäßigkeit" geahndet werden. Hierbei handelt es sich um ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro, dass natürlich entsprechend wenig abschreckend wirkte.

Als Ergebnis gingen zahllose db-eater in der Folge verloren und die Klangkulisse auf den Straßen wurde lauter.

Sowas bringt der Motorradfahrerschaft natürlich wenig Freunde ein und so wird vielen Ortes über Streckensperrungen u.ä. diskutiert.

Freunde des "Leis' ist scheiss'!"-Gedankens, werden unsere Freude nicht teilen. Für uns steht jedoch fest, dass Sound nichts mit Lautstärke zu tun hat.

Die uneinheitliche Ahnungsweise in unserem Land führte zu mangelnder Transparenz der örlichen Maßnahmen und zu unbefriedigenden "Hilfs-Konstrukten".

So gesehen ist es eigentlich ohnehin im Interesse aller, dass nun wieder ein klarer Schnitt gemacht wird.

Wenn es so beschlossen wird (und wir sehen keinen Grund, warum nicht), dann wird z.B. das Fahren ohne DB-eater ab dem 1.4.2012 mit einem Bußgeld von mindestens 90,- Euro und 3 Punkten in Flensburg geahndet werden.

Ist der betroffene Fahrer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, so wird er mit er sogar mit 135,- Euro und 4 Punkten rechnen dürfen.

Bei entsprechend hohen Bußgeldsätzen darf man davon ausgehen, dass künftig auch von der Untersagung der Weiterfahrt konsequent Verwendung gemacht wird.

___________________________________________________________________

Das nach dem neuen Punktesystem ist nicht mehr so prickelnd.

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ich finde es lustig wie oft und unterschiedlich das Thema diskutiert wird....

mal ehrlich, das muss doch einheitlich geregelt sein? Zumindest in Deutschland! das kann doch nicht sein dass das willkürlich gemacht wird!? Ist im Forum denn kein "Blauer", ehemals "Grüner"?

Der müsste das doch mal wissen....

VG

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So mal etwas Klugscheisserei:

StVZO § 19

Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

[...]

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

[...]

Durch das entfernen der Eater erlischt die Betriebserlaubnis der Endtöpfe - aber das führt nicht zu einer Gefährung nach Nummer 2 (insofern hat bocky Recht)

(diese Nummer wird oft bei Xenon-Nachrüstungen verwendet, wenn diese Nachts aufgrund fehlender Höhenregulierung blenden)

Aber Nummer 3 ist regelmäßig anwendbar und das bedeutet:

- Unterbindung der Weiterfahrt an Ort und Stelle möglich

(das steht dem Beamten vor Ort im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zu -> und wird nicht vollzogen wenn jemand die Eater im Rucksack dabei hat und einfach wieder einstetzen kann)

- "Fahrzeugmängelkarte" inkl. Rückrüstungszwang, sonst wird über den Verwaltungsweg die Zulassung entzogen

(bei leergeräumten Anlagen, Töpfen ohne Nummer etc.)

- Geräuschmessung wenn ein geeichtes Gerät + eingewiesener Beamter vor Ort ist

oder im schlechteren Fall wird ein Gutachten beim amtl. Sachverständigen gemacht, die Kosten werden dem Fahrer auferlegt.

Bußgeld für den Verstoß ist wie oben schonmal genannt:

90€ + Gebühren und Auslagen (20 + 3,50) , 3 Punkte

Zur Willkühr - früher war es aufgrund der "alten" StVZO umständlich das Erlöschen der Betriebserlaubnis zu begründen und es gab keinen vorgeschlagenen Bußgeldsatz - der DB-Eater-Problematik wurde als atypischer Fall geahndet und hatte eigentlich ein eigenen Bußgeldvorschlag per Dienstvorschrift - nur kannten sich wenige damit aus.

Mittlerweile ist die StVZO novelliert und ein Bußgeldsatz eingeführt - somit ist die Ahndung einheitlich und steht nicht mehr zur Diskussion.

Soweit mal "blaues" bzw. "grünes" Wissen ;)

Edited by CalvinDeLuxe
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Ich bleibe lieber bei meiner Variante mit dem defekten Auspuff. ;-)

Danke, das du das so detailliert beschrieben hast. Ich hab immer noch was mit einheitlichem EU Recht im Kopf und besagter Verhältnismäßigkeit, liege ich damit doch falsch. Ich muss den Schrieb mal suchen.

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Ach ja zu der EU-Geschichte:

Generell ist die StVZO nur auf Fahrzeuge mit deutscher Zulassung anwendbar - eine französische oder holländische vieeel zu laute Duc kann man dann wirklich nur über einen Auffangtatbestand aus der StVO ahnden (billiger und natürlich keine Punkte).

Aber die Unterbindung der Weiterfahrt o.Ä. ist dennoch möglich - das hat ja nichts mit der Ordnungswidrigkeitenverfolgung zu tun.

Spricht aber alles noch mehr gegen einheitliches EU-Recht ...

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