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Offene Termignoni / Akrapovic.. etc. im Straßenverkehr?


Ducatista No.13

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Buon Giorno!

Was haltet ihr davon?? Ich bin über diesen Artikel gestolpert und ich dachte mir ich poste es mal hier im Forum um zu schauen was eure Meinung dazu ist.

Am 1. März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Zusammen mit weiteren Neuverordnungen soll sie langfristig, auch vor dem Hintergrund der europäischen Vereinheitlichung, die alte StVZO ersetzten. Wahrscheinlich unbeabsichtigt bringt die Gesetzesänderung für die in der Praxis Betroffenen Irritationen und Verunsicherung mit sich. Das gilt auch für die Polizei. In den Dienststellen, aber auch privat, beispielsweise im Online-Forum www.copzone.de, diskutieren die Beamten aufgeregt über die korrekte Umsetzung der FZV bei Kontrollen. Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums hat Motorrad Magazin MO gegenüber bestätigt, dass die FZV eine erstaunliche Lücke aufweist:

Für viele Motorradfahrer relevant ist der Umstand, dass der Paragraf 18 der StVZO aufgehoben wurde. Anhand jenes Paragrafen sind bisher recht häufig 50 Euro Bußgeld erhoben sowie zusätzlich drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen worden.

Und zwar für laute Auspuffanlagen und den Tatbestand der dadurch erloschenen Betriebserlaubnis.

Das geht so jetzt nicht mehr. Übrig bleibt lediglich das Feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftmäßigen Zustand des Fahrzeugs. Bußgeld: 25 Euro. Punkte: keine. Eine Sicherstellung der beanstandeten Auspuffanlage oder des Fahrzeugs widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Entscheidender Punkt: Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus. Im schlimmsten Fall kann der kontrollierende Beamte eine Mängelmeldung an die zuständige Zulassungsbehörde schicken. Das Fahrzeug muss dann innerhalb von 14 Tagen vorgeführt werden, in dem Zustand, in dem es laut Typengenehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde - also legal

Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Geltung ab 01.03.2007

Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).

Weiterhin gilt:

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

Stand: 01.03.2007 5. Auflage

siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/ 330006

Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Bußgeld 25,00Euro

Zur dB-Messung gilt Folgendes:

1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.

2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.

3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)

4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.

5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.

6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.

7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE

Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.

Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Edited by Ducatista No.13
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muhaha.. Stand 2007..

Michele, das ist 6 Jahre her.

Bau die Karre um und komm mit aufn Kringel.

Gut, das Bußgeld ist um 25€ gestiegen von 50 auf 75 im verlauf der Jahre, aber ansonsten find ich keine Veränderung.

Ich dachte mir ich teile das mal hier im Forum und schau mal was eure Meinung dazu ist.

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Gut, das Bußgeld ist um 25€ gestiegen von 50 auf 75 im verlauf der Jahre, aber ansonsten find ich keine Veränderung.

Ich dachte mir ich teile das mal hier im Forum und schau mal was eure Meinung dazu ist.

Zur Info;

seit dem 1. Juni 2013 ist diese Regelung wieder hinfällig, da es eine bundeseinheitliche neuregelung des Tatbestandes Erlöschen der Betriebserlaubnis gegeben hat.

Bei Fahren mit einer ABE Anlage ohne die DB-Eater (gilt übrigens auch für offene Kupplungsdeckel) sind wieder im Normalfall 3 Punkte und 90 Euro plus Verwaltungsgebühren fällig, (der Höchstsatz beträgt 135 Euro und 4 Punkte), bei den normalerweise verbauten "for race use only" Anlage wird meistens gleich Vorsatz unterstellt, das Mopped kann zur Beweissicherung durch einen Gutachter wieder eingezogen werden und die Geldbuße verdoppelt sich.

Alles klar?!

Also editier doch bitte den Beitragstitel, denn sonst glaub das noch jemand.

Gruß

Chris

Edited by testastretta
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Das hat doch nichts mit Eier zu tun.

Ich bin noch nie die Serienpötte und geschlossene KuLu Deckel gefahren. Deswegen wirds aber nicht günstiger bei einer Kontrolle und schlecht gelaunter Rennleitung.

Wenn die blöd wollen, dürfen Sie das auch. Nun gibt es halt keine Grauzone mehr.

Das ist alles.

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Ich bin mit meiner offenen 58mm Anlage sogar zur Hauptuntersuchung gefahren, gab keine Probleme und die Plakette wurde erteilt.

Alles halb so wild...

Wenn Du jegliches Risiko ausschließen möchtest, dann musst Du Dein Moped 100% original belassen und Dich an jede Geschwindigkeitsbegrenzung halten.

Edited by MichaelDiamond
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@diamantenmichi: kommt sicher auch immer drauf an wer die hu durchführt. beim tüv wär das vermutlich nicht ganz so einfach.

auch sonst scheint es regionale unterschiede zu geben. nicht was die punkte angeht, klar. aber wenn ich mir reinzieh was z.b. die jungs aus bankfurt fürn stress mit der rennleitung haben, so was gibt's hier nicht. unsere suchtstaffel hat wichtigeres zu tun.

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Aber ich hab bei meinem Auto ne anlage ab Kat per Vorbeifahrtsmessung eingetragen bekommen WEIL se im Stand zu laut war. Un das war 2011 glaube ich.

Ich war beim TÜV un hatte da zur eintragung die èbliche Standmessung gemacht aber es war viel zu laut, da hat der Prüfer die Vorbei fahrtsmessung vorgeschlagen un das beste war ich durft selber fahren :thefinger_red:

somit bin ich auch nicht vollgas gefahren un schwupps hatte nur 75dB. HIHI

Un eingetragen war die anlage.

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