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Unfall oder Ausrutscher


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Hallo an alle,

ich bin ja gerade auf der Suche nach einer 1100er. Am liebsten eine "S", bei einem interesssanten Angebot schrecke ich aber auch vor einer "normalen" 1100er nicht zurück.

Ich weiß nicht, ob es Zufall ist, aber auf viele Anfragen erhalte ich die Info, dass der Besitzer sich schon mal auf die Klappe gelegt hat (ist das normal für HM-Fahrer?).

Seht ihr generell jeden Ausrutscher als Unfall? Wie muss das im Kaufvertrag angegeben werden? Wenn eine Duc nach dem sogenannten Ausrutscher in der Werkstatt zum Checken/Reparieren war, kann man davon ausgehen, dass die komplett wieder in Ordnung ist? Oder besser Finger weg?

Gruß, Rotbäckchen

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Könnte mir vorstellen, dass es da rechtliche Definitionen von gibt,

aber ich persönlich sehe die Sache so:

Ein Rutscher ist mMn alles, was nur die seitlichen Anbauteile betrifft.

Lenkerenden, Rasten, vielleicht Verkleidungsteile, Motor und Tank.

Schlägt die Fuhre nach einem Rutscher irgendwo ein: Unfall. Die Masse

wird ja schlagartig gebremst. Heftige Kraftspitzen. Gar nicht gut für

Gabel, Rahmen, Felgen und alles andere Sicherheitsrelevante.

Wenns offensichtlich nur Kratzer sind oder waren, diese beseitigt oder

ich drauf hingewiesen werde (dann mit Preisnachlass), dann ist das für

mich völlig okay und kein Grund das Objekt meiner Begierde stehen zu

lassen.

Wie und wann ein Rutscher angegeben werden muss: Keine Ahnung.

Glaub die meisten Verkäufer geben es deswegen mit an, selbst wenn

sie es vielleicht nicht müssten, um sich selbst vor Betrugsvorwürfen

oder ähnlichem zu schützen.

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Kauf Dir doch ne neue und mach sie selbst kaputt, dann weißt Du, was Du hast :thefinger_red:

Hab mich vor Jahren mal mit nem KFZ-Sachverständigen unterhalten. Ich meine mich erinnern zu können,

daß ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug ausgewiesen werden muß, wenn tragende Teile beschädigt wurden.

Auch, wenn diese dann anschließend fachgerecht wieder repariert wurden.

Wenn also beim "Unfall" z.B. nur Rasten, Bremshebel und vielleicht Tank beschädigt sind,

Fahrwerk, Rahmen usw. aber i.O. sind, müsste das meines Erachtens dann auch nicht als

Unfallfahrzeug deklariert werden.

Bollergruß,

Armin

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