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Eintragung OZ PIEGA


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Gibt es zwischenzeilich irgendeine Art von Gutachten oder Tüv-Bericht zu den Felgen? Ganz ohne wird das nämlich sonst nichts.

Meine Marchesinis bspw. hatte ich mit einem Gutachten für eine andere Ducati, welches adaptierbar war, via Einzelabnahme eingetragen bekommen.

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Es gab da mal eine Geschichte von einem MV Agusta-Fahrer, der Carbonfelgen montiert hatte. Diese waren nicht eingetragen und bei einer Kontrolle wurde das moniert. Der hat dann geklagt.

Wenn ich mich richtig erinnere, war das Ergebnis, dass die Felgen nicht eingetragen werden mussten, weil der Felgenhersteller sie explizit für die entsprechende MV anbot. Der Hersteller müsste somit die Haftung dafür übernehmen, dass die Felgen an dem Motorrad auch ihrem Zweck nachkamen und zu keiner Gefährdung führen. Stichwort: Herstellerhaftung. Somit wäre bei einem Hersteller mit der entsprechende allgemeinen Zulassung/Zertifizierung desselben bzw. der Felgen, auch ohne eine Eintragung von keiner erwartbaren Gefährdung auszugehen, somit durch die Umrüstung der Felgen (gleiche Größen wie Serie) die Betriebserlaubnis des Motorrades nicht erloschen. Gab da wohl auch noch etliche Briten, die die Felgen schon jahrelang ohne Probleme fuhren.

 

So ungefähr meine Erinnerung ohne Anspruch auf Richtigkeit. War in D, ist allerdings schon etwas her. Müsste man mal recherchieren. Fand ich damals eine sehr ungewöhnliche Gerichtsentscheidung.

 

Nur mal so am Rande.

 

Ralf

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https://westberlincustoms.de/gerichtsurteil-zu-carbon-felge-betriebserlaubnis-nicht-erloschen/

 

https://sprinter-forum.net/forum/index.php?thread/15851-urteil-umrüstung-auf-carbon-felgen/

Zitat

Der VGH Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 31.05.2011 (Az.: 10 S 1857/09) eine für Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug individuell umrüsten möchten richtungweisende Entscheidung getroffen.
Der Kläger ist Halter eines Motorrads MV Augusta und beabsichtigte dessen Umrüstung mit Carbon-Rädern. Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnte es ab, ihm für das umgebaute Motorrad eine Betriebserlaubnis zu erteilen. Zur Begründung gab es an, es existierten weder ausreichende Erkenntnisse für eine umfassende Bewertung von Kunststoffrädern noch geeignete Prüfverfahren. Der Kläger hat daraufhin Klage erhoben und machte geltend, dass die Sonderräder dem einschlägigen britischen Standard BS AU 50 entsprächen und in Großbritannien über eine Betriebserlaubnis zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr verfügten. Aufgrund von Unionsrecht müssten sie daher auch in der Bundesrepublik zugelassen werden.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte nunmehr dazu fest:
Die Betriebserlaubnis eines Motorrads erlischt nicht, wenn es auf in Großbritannien hergestellte und den dortigen Sicherheitsanforderungen entsprechende Carbon-Räder umgerüstet wird. Den Nachweis, dass durch den Einbau dieser Carbon-Räder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werde, habe die Zulassungsbehörde nicht erbringen können.
Diesen Nachweis habe entgegen der Ansicht des beklagten Landes die Zulassungsbehörde zu erbringen. Dies gebiete das hier anzuwendende Unionsrecht.
Durch die Weigerung, nach der Umrüstung mit den in Großbritannien hergestellten Carbon-Rädern die Fortgeltung der Betriebserlaubnis anzuerkennen, werde in die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit eingegriffen. Der Handel mit diesen Sonderrädern innerhalb der Europäischen Union werde in einer Art beeinträchtigt, die einem Importverbot gleichkomme. Ein solches Verbot könne zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Sicherheit des Straßenverkehrs gerechtfertigt sein. Die Zulassungsbehörde dürfe sich aber nicht auf eine allgemeine Vermutung stützen, sondern müsse ihre Einschätzung wissenschaftlich untermauern. Soweit sie sich auf das Vorsorgeprinzip berufe, müsse sie auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung belegen, dass die Existenz oder die Tragweite der behaupteten Gefahr nicht mit Sicherheit bestimmt werden könne.
Diesen Nachweis habe die Zulassungsbehörde nicht erbracht, so der VGH weiter. Der Hinweis, dass die Räder für die Fahrstabilität von Motorrädern von großer Bedeutung seien, genüge nicht. Den vom Regierungspräsidium vorgelegten Gutachten sei zwar zu entnehmen, dass ein Prüfprogramm für carbonfaserverstärkte Kunststoffräder noch nicht entwickelt und daher der experimentelle Festigkeitsnachweis noch nicht erbracht sei. Es gebe aber keinen Hinweis darauf, dass die den britischen Sicherheitsanforderungen entsprechenden Carbon-Räder gegenüber herkömmlichen, aus Leichtmetall gefertigten Rädern ein gesteigertes Gefährdungspotenzial aufwiesen. Auch gebe es keine Berichte über Unfälle, auch nicht aus dem Bereich des Rennsports, wo die Carbon-Räder bereits verwendet würden.

Zitat Ende

 

 

Ralf

Edited by ducatist
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vor 2 Stunden schrieb ducatist:
Der Kläger ist Halter eines Motorrads MV Augusta und beabsichtigte dessen Umrüstung mit Carbon-Rädern. Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnte es ab, ihm für das umgebaute Motorrad eine Betriebserlaubnis zu erteilen. Zur Begründung gab es an, es existierten weder ausreichende Erkenntnisse für eine umfassende Bewertung von Kunststoffrädern noch geeignete Prüfverfahren. Der Kläger hat daraufhin Klage erhoben und machte geltend, dass die Sonderräder dem einschlägigen britischen Standard BS AU 50 entsprächen und in Großbritannien über eine Betriebserlaubnis zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr verfügten. Aufgrund von Unionsrecht müssten sie daher auch in der Bundesrepublik zugelassen werden.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte nunmehr dazu fest:
Die Betriebserlaubnis eines Motorrads erlischt nicht, wenn es auf in Großbritannien hergestellte und den dortigen Sicherheitsanforderungen entsprechende Carbon-Räder umgerüstet wird.

Aber das ist der springende Punkt: habe die OZ Piega in der EU eine Zulassung?

Meines Wissens nach ist genau das ein Problem.

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Am 14.2.2025 um 17:24 schrieb Pimpertski:

Aber das ist der springende Punkt: habe die OZ Piega in der EU eine Zulassung?

Meines Wissens nach ist genau das ein Problem.


Mit sehr guten Beziehungen bekommt man in DE immer noch einiges eingetragen.

Lässt sich ja leicht ergooglen, dass das bei Ducati und OZ Rädern schon möglich war.

 

Die Felgen kommen allerdings ohne Zulassung.

Lediglich ein JASO Zertifikat ist dabei.

Edited by Fözzi
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