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Eintragung TüV, DEKRA, Polizei und was sonst noch


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Evotech hat mal was  Interessantes zusammengestellt :

 

Eintragungspflichtig


Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die
Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht
zwingend.


Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/
Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/
Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/
Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/
Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/
Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder
Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur
in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/
Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei
Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/
Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/
Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/
Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe

 


Eintragungsfrei


Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder
Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.
Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel
/Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-
protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung
entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche
/Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei
unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser
/Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank
(unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer
(darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
/Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Kennzeichenhalter (Winkel des Kennzeichens/Blinkerabstand muss den gesetzlichen Vorgaben
entsprechen)

 


Alles ohne Gewähr

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vor 13 Minuten schrieb duc dich:

Also in Bayern reichen für abweichende Reifengrössen die Herstellerfreigaben aus.

Ich war erst damit beim TÜV.

Ist auch die Info meines Prüfingenieurs, immer ne Kopie der Reifenfreigabe dabei haben, dann passt das schon.

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Geht mal davon aus, dass die 50er-Klasse in den nächsten fünf Jahren komplett elektrifiziert wird.

 

Andererseits werden TÜV/Dekra jetzt bereits die richtigen Leute ins Borchardts einladen, um mittelfristig das Abgas/Lärm-Geschäft zu ersetzen.

Das Schnitzel da ist aber auch wirklich gut.

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vor 11 Stunden schrieb Peter S. aus B.:

Da fällt mir ein, das ich mich um den 180er Hinterreifen meiner 998 kümmern muß. Eine richtige Freigabe wie bisher gibts ja nicht mehr.

 

ich hab keine Lust, jeden neuen Reifen eintragen zu lassen.

 

Hat schon jemand Erfahrungen gemacht?

 

Nächsten Monat ist TÜV - ich berichte, wie es lief (wenn ich es nicht verpeile).

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Anbei der Orginaltext von der Pirelli Webseite: Wende dich mit Produktname und Fahrzeug an deinen Reifenhersteller. Eventuell gibt es schon das Dokument auf der Webseite deines Herstellers. Als Beispiel habe ich das angefügte PDF direkt runterladen können. Welchen Reifen fährst du?

oder erklärt auch auf der Continetal Webseite:

https://www.continental-reifen.de/motorrad/wissenswertes/reifenfreigaben

 

lg

 

grafik.thumb.png.44e32110d8558ad444e05473afbd3d75.png

 

 

Reifenfreigabe.pdf

Edited by smartharry
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Das ist ja das Problem, nicht die Lösung. Ich will nicht jeden anderen Reifen, den ich aufziehe, für teures Geld und mit der Lauferei zu TÜV und StVA eintragen lassen, ok?

 

Glücklicherweise hab ich den 180er Hinterreifen schon eingetragen. Also darf ich jeden 180er mit "Reifenfreigabe" fahren. Es gibt aber keine "Reifenfreigabe" mehr sondern eine "Herstellerbescheinigung". Gilt das jetzt auch?

 

Mal kurz zu der Historie dieser Eintragung:

Bekanntlich hat die 998 ab Werk einen Hinterreifen 190/50-17 drauf mit Reifenbindung Pirelli Irgendwas aus 2002.
Ducati Deutschland war vor Jahren so nett, mir mit einem Schreiben zu bestätigen, daß ich einen 180er HR fahren darf, wenn für mein Moped für den gleichen Reifen als 190er eine Freigabe für die 998 existiert. Das ist im Prinzip gut, denn nicht jeder Hersteller hatte einen 180er homologiert.

Netterweise hat das StVA das etwas anders eingetragen: "Auch möglich 180/55-17, Freigabe ist mitzuführen".

 

Aber vielleicht denke ich zu kompliziert. Ich muß wohl mal beim TÜV fragen. Nach dieser Schote mit den Reifenfreigaben bin ich halt mißtrauisch geworden. 

Peter

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