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Nicht zugelassene Auspuffanlage einbehalten und verschrottet?


Bologna998

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Hallo Marco,

 

stimmt, für so ziemlich jedes Teil braucht man eine ABE. Was das Fehlen dieser für bestimmte Tauschkomponenten anbelangt, unterscheiden die Ordnungshüter aber doch klar zwischen sicherheitsrelevant (Bremsen etc.) und dem Rest (Blinker, Spiegel, Auspuff etc.).

 

Natürlich können Spiegel auch sicherheitsrevant werden, wenn z.B. deren Form eine Verletztungsgefahr für Andere in sich birgt. In der Regel gibt das einen Mängelbericht mit Aufforderung zur Behebung und Vorführung.

 

Stilllegungen wegen mangelndem ABE der Auspuffanlage werden meines Wissens nicht mehr vollzogen. Es gab einige Klagen, welche offenbar zu einer geänderten Praxis führten. Man muss schon dreist oberhalb der Grenzwerte liegen, dass eine Beschlagnahme in Frage kommt. In diesem Fall habe ich keinerlei Mitleid mit dem Betroffenen.

Edited by Mikko
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Tja, ist halt so.

Endurotechnisch bin ich auch immer ohne Kennzeichen gefahren und im Falle des Falles entspannt weg gefahren.

Ist beim Straßenmotorrad und ner größeren Tour aber direkt ziemlich auffällig ohne Kennzeichen. :D

 

Fahrzeugscheine habe ich nie dabei und sollte es zu einer Kontrolle kommen bin ich ganz zuvorkommend und einsichtig.

Allerdings waren bislang die Kontrollen so, dass Jemand einen rauswinken wollte und da fahre ich einfach unbeachtet weiter. Sollte es später zu einer Verhandlung kommen müssen Sie dir erstmal nachweisen das du es warst und du vorallem vorsätzlich gehandelt hast. ;)

 

So blieben bislang auch 2 Laseraktionen ohne Konsequenzen wo ich sicherlich wegen der Geschwindigkeit hätte zahlen dürfen und die Kisten auch vor Ort still gelegt worden wären (Auspuff, Spiegel etc.).

 

Aber da wird sich früher oder später vermutlich auch die Gesetzeslage kippen. Allgemein aber werden die Kontrollen mehr und es wird sich immer mehr wegen irgendwelchem Blödsinn aufgeregt. So ist ja eine offene Kupplung heutzutage ein regelrechtes Drama.

Das sorgt dafür, dass ich garkeine Lust mehr auf Straße fahren habe, so wurden meine angemeldeten Ducs dieses Jahr ganze 5 oder 6 mal bewegt.

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Ja gut dass ich darauf gestoßen bin. Ich war da echt blauäugig. Wie gesagt hattte mir noch nie Gedanken gemacht.
Also so genau. Dass man auf einer Bremscheibe TÜV braucht, oder die Bremsbeläge (hat mich nie interessiert) ist ja einleuchtend.

Aber die Windschutzscheibe, irgendwelche Deckel oder Lufi. Is schon lächerlich.

Ich hoffe nur dass der Kupplungsdeckel mit Sichtfenster TÜV hat. Wenn man sie schon nicht hören darf sollte man sie wenigstens sehen.
Naja gut und da ich fahren will und zwar auf der Strasse muß ich wohl in Zukunft drauf schaun.

 

So wird mein offener Termignoni auch nur hin und wieder zum rümblödeln dran sein, weil auf heimschieben hab ich keinen Bock.
 

Serwas

Marco

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31 minutes ago, ElPresidente said:

Aber die Windschutzscheibe, irgendwelche Deckel oder Lufi. Is schon lächerlich.

 

Bei vielen Dingen fehlt es einfach an Gefahrenbewusstsein. Angenommen, Du bastelst Dir Deine eigene Windschutzscheibe aus vorhandenem Material, diese splittert beim Aufprall und schneidet Dir oder einem angefahrenen Opfer in den Hals. Oder Du setzt Dich mal mit Schnürschuhen aufs Motorrad und ein Schnürsenkel findet den Weg in den Kupplungskorb ...

 

Die für manche lächerlich erscheinenden Vorschriften enstanden mehrheitlich nach sehr hässlichen Unfällen.

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vor 11 Minuten schrieb Mikko:

 

Bei vielen Dingen fehlt es einfach an Gefahrenbewusstsein. Angenommen, Du bastelst Dir Deine eigene Windschutzscheibe aus vorhandenem Material, diese splittert beim Aufprall und schneidet Dir oder einem angefahrenen Opfer in den Hals. Oder Du setzt Dich mal mit Schnürschuhen aufs Motorrad und ein Schnürsenkel findet den Weg in den Kupplungskorb ...

 

Die für manche lächerlich erscheinenden Vorschriften enstanden mehrheitlich nach sehr hässlichen Unfällen.

Ja das mit dem offenen Kupplungsdeckel, gut kann ich mir vorstellen dass hier eine reingriffelt.
Wenn man die jetzt mit Gitter ausstattet sollte es ja gehen. Man sieht immer nur ganz offen oder zu oder mit Fenster. Ich tendier ja da eher zum Fenster.

 

Serwas

Marco

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Am 2.12.2021 um 15:09 schrieb ElPresidente:

Ja gut dass ich darauf gestoßen bin. Ich war da echt blauäugig. Wie gesagt hattte mir noch nie Gedanken gemacht.
Also so genau. Dass man auf einer Bremscheibe TÜV braucht, oder die Bremsbeläge (hat mich nie interessiert) ist ja einleuchtend.

Aber die Windschutzscheibe, irgendwelche Deckel oder Lufi. Is schon lächerlich.

Ich hoffe nur dass der Kupplungsdeckel mit Sichtfenster TÜV hat. Wenn man sie schon nicht hören darf sollte man sie wenigstens sehen.
Naja gut und da ich fahren will und zwar auf der Strasse muß ich wohl in Zukunft drauf schaun.

 

So wird mein offener Termignoni auch nur hin und wieder zum rümblödeln dran sein, weil auf heimschieben hab ich keinen Bock.
 

Serwas

Marco

Wenn ich dir reinrassige Rennbeläge einbaue, die erst bei Temperatur wirklich verzögern - Dinge, die man im MX nicht kennt - dann werden nicht nur die Augen groß, wenn du wenig gebremst auf dein "Ziel" zuschießt, genauso wenn sich die Scheibe verzieht oder reißt, weil dir jemand das Zeug aus den schlechten Teilen aus China angedreht hat, ähnlich die geplatzte Bremsleitung, die äußerlich hochwertig, von den Materialien aber minderwertig war, aber halt günstig, weil ungeprüft und aus fragwürdiger Herkunft.

 

Nutzeranweisungen oder Gesetze sind meist nur deswegen da, weil irgendwer sich damit schon zweckentfremdet umgebracht hat. Ein Montageständer bietet so ja bspw. auch kein großes Risiko, wenn Ronny Mac aber meint, seine Kette im aufgebocktem Zustand bei laufendem Motor und eingelegtem Gang schneller und einfacher reinigen und schmieren zu können, entstehen wieder auf Dauer lustige Bilder mit ins Kettenrad eingearbeiteten Fingern. Die Frage ist nicht, ob etwas schief geht, die Frage ist nur, wann es passiert.

 

Der Kupplungsdeckel ändert das Geräuschverhalten vom Fahrzeug, in dem Fall zum negativen und darum kann da der gemeine Polentizist auch noch zusätzlich steil drauf gehen. Mit offenem Deckel hatte meine 999 - je nach Winkel und Laune der Messapp am Telefon - schon ihre 94-98+dB erreicht, je weiter du nach rechts zur Kupplungsseite gehst, desto mehr warst du "off limit". Klar, die aktuellen SBKs sind lauter aber wenn du 120 in der 30er Zone fährst und sie dich rausziehen, hast du halt wenig Diskussionsspielraum. Das Datenblatt sagt die Lautstärke an - oder das Temposchild - du hältst dich nicht an die Spielregeln, lebe mit den Konsequenzen, ohne Jammern.

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vor 2 Stunden schrieb Stolle1989:

Jenachdem wie hochwertig die verbauten Teile sind kann es von Vorteil sein, Jemanden mit Graviermaschine zu kennen. 😛

Hm. Ich glaub dieses Risiko wäre mir zu hoch.

Vorallem hast dann gleich noch eine Urkundenfälschung am Hals. 

Was mich eigentlich an der Sache stört ist dass zB ein Auspuff ohne Nummer, selbst wenn nicht zu laut die BE erlöschen lässt. 

Meine Termignoni haben weder Nummer noch den Race only Aufdruck. Etz könnte man die sicher für Touren in stark belasteten Gegenden leise machen und daheim oder auf der Strecke lauter. Leider haut das nicht hin. Oder viel Geld für eine ABE Anlage zahlen oder hin und her schrauben. 

Es muss schon legal sein sonst immer an Stress beim Fahren.

 

Serwas

Marco 

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On 12/4/2021 at 12:00 AM, ElPresidente said:

Was mich eigentlich an der Sache stört ist dass zB ein Auspuff ohne Nummer, selbst wenn nicht zu laut die BE erlöschen lässt.

 

Das ist durchaus sinnvoll, denn das Fahrgeräusch ist nicht das einzige Kriterium. Tatsächlich werden auch die Abgasgrenzwerte geprüft.

Man kann auch eine Eigenbau-Anlage legalisieren ... dies aber nur durch eine teure und aufwendige Musterzulassung, die im Grunde der Auspuffhersteller ebenfalls durchlaufen muss und die Kosten dann auf sein Produkt draufschlägt.

 

Varianten, welche sich aufwandsarm lauter (Rennstrecke) und leiser (Straßenbetrieb) machen lassen, sind nicht mehr zulssungsfähig. Ein dB-Eater muss fest verbaut sein (verschweißt oder vernietet).

 

Die Zeiten haben sich geändert. Aber nicht erst seit kurzem.

 

Gruss

Michael

 

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Am 4.12.2021 um 00:00 schrieb ElPresidente:

Etz könnte man die sicher für Touren in stark belasteten Gegenden leise machen und daheim oder auf der Strecke lauter.

 

Meine Erfahrung:

Lautstärkemessung an der Strecke: fast jedes Mal

Lautstärkemessung an der Straße: bisher noch nicht

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Vlt kurz als rechtliche Einordnung:

 

das ganze Motorrad oder die entsprechenden Teile ohne Straßenzulassung würden als Beweismittel sichergestellt werden (bei Einverständnis des Betroffenen) oder beschlagnahmt (bei Widerspruch des Betroffenen vor Ort), die Beschlagnahme ordnet dann der Beamte selber an. Hier werden die ganzen Vorschriften der Strafprozessordnung analog auf das Ordnugswidrigkeiten-Recht angewendet. Beschlagnahme kann man später von einem Richter prüfen lassen, Widerspruch hat erstmal keine aufschiebende Wirkung. Die Teile dienen bis zum Abschluss des Verfahrens als Beweismittel.

 

Im Anschluss können Teile, die der Begehung von Ordnungswidrigkeiten / Straftaten etc dienen der Einziehung unterliegen. Das heißt Tatmittel werden nicht mehr an den Eigentümer herausgegeben. Grundlage: §§ 74 StGB und 46 OWiG.

Die Teile enden dann als Schulungsmaterial oder werden verwertet/vernichtet.


Vergleichbar mit Drogen, Waffen, Plagiate jeglicher Art und bei wiederholter Begehung eben auch Gartenzwerge (falls diese immer wieder für Taten verwendet werden, weils hier in einem Post stand).

 

Grundlage ist demnach, dass die betreffenden Auspuff-Anlagen für vorsätzliche erhebliche Ordnungswidrigkeiten verwendet wurden. Bei einer Racing-Komplettanlage im Straßenverkehr kann man schwer so tun als weiß man von nichts würde ich mal sagen.

 

Gegen die Einziehung kann man natürlich ebenfalls Einspruch einlegen, dann wird das Ganze durch einen Richter geprüft und entschieden.

 

EDIT:

Und natürich ist auch eine Unterbindung der Weiterfahrt zulässig um die Begehung der Ordnungswidrigkeit zu unterbinden, auch wenn der Verstoß keine Punkte mit sich bringt. Analog allen möglichen anderen Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Gurtpflicht - kostet 30 Euro und da darf ich auch nicht ohne Gurt weiterfahren ...

 

Das ist dann allerdings Polizeirecht (nicht Strafrecht) - sprich dagegen könnte man nachträglich vor einem Verwaltungsgericht Klage erheben und es durch einen Richter prüfen lassen.

Edited by CalvinDeLuxe
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@CalvinDeLuxedas klingt genau nach den was ich von verschiedenen Strassenfahrern hier schon gehört hab. Der ein oder andere machte die Erfahrung. Klingt nacht Stress. 

Am besten für alles eine ABE und immer genug Papier dabei haben und dann sind sie glücklich.

Danke

 

Serwas

Marco

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