Jump to content

Nicht zugelassene Auspuffanlage einbehalten und verschrottet?


Bologna998

Recommended Posts

Moin zusammen,

 

ich bin gerade auf dieses Schmuckstück gestoßen. Der Kollege sagt, zwei Kumpels hatten offene Racing-Anlagen an ihren Panigales, wurden von der Polizei gestoppt und jetzt wolle die Polizei die Auspuffanlagen "verschrotten". Kann das überhaupt rechtmäßig sein? Die Auspuffanlagen sind schließlich Eigentum der Fahrzeuginhaber. Ich kann mir das rechtlich gesehen gerade nicht vorstellen. Vielleicht einfach ein verbaler Versuch die Fahrer abzuschrecken?

 

 

Link to comment
Share on other sites

Kann mir den ganzen Sachverhalt so schwer vorstellen. Eine Beschlagnahmung erfolgt ja nur zur Beweissicherung, da würden Fotos, Eingeständnis der Betroffenen und das Messprotokoll ja schon genügen. Da steht ja groß "Akra", "for Racing use only" usw. drauf. Überflüssige Kosten für die Abschlepperei tut sich die Rennleitung auch nicht gerne selber machen, da sie darauf sitzen bleiben würde, jeder Anwalt der was taugt kriegt das hin.

 

Früher wurde die Weiterfahrt untersagt und man musste den Bock da stehen lassen, da der Radau zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. Das war viele Jahre so. Dann kam Porsche mit den ersten Klappenauspüffen. Der "Bund" (die Umweltorganisation, nicht der Staat) klagte dagegen mit der darauf basierenden Argumentation, dass die Fahrzeuge nicht zulassungsfähig sind. Der Arm der Dosenlobby ist hierzulande aber lang, also wurde der Klage nicht stattgegeben und es erfolgte auch eine Gesetzesänderung. Heute ist der Radau eine Owi und eben kein Straftatbestand mehr. Knollen ja, Punkte ja, aber keine Erlöschen der Betriebserlaubnis und ergo auch kein Stehenlassen usw.

 

Andererseits hat die Sache mit den Klappenauspüffen auch heftig Überhand gewonnen, sollte sich die Gesetzeslage also wieder geändert haben, würde ich es begrüßen, ist mir aber unbekannt.

Edited by bergbewohner01
Link to comment
Share on other sites

Das habe ich schon mehrfach gehört bzw gelesen und kann es mir auch gut vorstellen. Grundlage der Verschrottung wäre wohl die Unterbindung der Wiederholungsgefahr, wenn ich mich recht entsinne - mein Mitleid hält sich bei den Panadetreibern aber in Grenzen.

Das Fahrzeug tönt Original schon über 100dB (107?), dann dort eine reinrassige Rennanlage anbauen, die dem Trend von kaum vorhandenen Schalldämpfern folgt und nun um der Konsequenz jammern....da kann ich auch auf eine heiße Herdplatte fassen und mich beschweren, wieso ich mich verbrannt habe, wobei das wenigstens meine Umgebung nicht mit zu argem Krach belästigt. 

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

Wer sich solch eine Auspuffanlage drunter schraubt und danach so jammert , ist selber schuld. Denn laut macht nicht schnell *g

Ich kenne das mit dem erlöschen der Betrieberlaubnis nur so , Sicherstellung = mit einem Abschleppwagen zur Dekra , dort unter Verschluss verwahrt , um nachträgliche Änderungen zu unterbinden. Bei der Dekra wird nicht nur die Auspuffanlage begutachtet sondern das ganze Motorrad um etwaige weitere nicht konforme Änderungen festzustellen.

Allerdings kann ich mir eine Verschrottung nur vorstellen , wenn es sich bei der Auspuffanlage um ein Plakiat handeln würde.Ansonsten darf eine Behörde keine Gegenstände Dritter vernichten oder unbrauchbar machen , ausgenommen Waffen etc .

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

vor 46 Minuten schrieb Scanimet:

nachträgliche Änderungen zu unterbinden

 

Nicht unterbinden, sondern beweisen. Aushol: Eigentlich dürfen die ohne triftigen Grund nichts beschlagnahmen und erst recht nicht irgendwas zerstören, von ner am Tank angebrachten Bazooka zur Straßenfreiräumung mal abgesehen, genau wie Scanimet geschrieben hat. Der Passus "triftiger Grund" ist hier allerdings das übliche Gesetzesfensterchen: Wenn die Beamten den Verdacht haben (woher auch immer) dass da nicht nur der Puff, sondern auch sonst alles Mögliche am Fahrzeug befummelt wurde, tja, dann sitzen sie am längeren Hebel. Ist ein kleiner Persilschein für die Rennleitung, die sind eben auch manchmal kreativ.

 

Selber wurde ich von denen mal mit gezogener Waffe gejagd, habe also mit dem Ideenreichtum der Buben auch schon Erfahrung - aber auch nen guten Anwalt 😇

Im vorliegenden Fall ist es wiederum ...Geschmackssache: Diskussionen über ABE bei Rizoma-Flüssigkeitsbehältern sind einfach affig, bei den genannten Radaubrudern ist meine Symphatie aber eher klar bei den Beamten.

Link to comment
Share on other sites

Moin, zuerst erwischen lassen und dann noch ein Mimimih-Jammer-Video für U-Tube drehen. 😉 Mein Lehrer sagte in solchen Fällen: Armes Deutschland, deine Helden. 🙂

... nicht ganz ernst nehmen, ich bin mit Butterbrot und nicht mit Nutella groß geworden. 🤐

  • Like 2
  • Haha 1
Link to comment
Share on other sites

Habe ich nun schon öfter gehört, mal sehen wann ich meine Auspuffe verschrotten darf. :D

 

Und als Tipp bei einer Kontrolle, bei der Sie einen raus winken kommt es günstiger erst garnicht anzuhalten sofern man offensichtliche nicht konforme Umbautem an Bord hat. ;)

 

Weisung des Beamten nicht beachtet ist deutlich günstiger als zu Laut, Punkte, hohe Geldstrafe und gucken wie man nach Hause kommt.

Edited by Stolle1989
  • Haha 1
Link to comment
Share on other sites

Was mich als Nicht-Anwalt an der Sache stutzig macht: Die Auspuffanlage ist Privateigentum. Erwerb und Besitz sind legal, nur der Einsatz auf der Straße nicht. Der Besitzer dürfte sie ja durchaus auf der Rennstrecke einsetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei legal erworbenes und in Besitz befindliches Privateigentum zerstören darf. Das hätte für mich was von staatlicher Willkür. Es ist ja nicht mal zwangsläufig nachweisbar, dass die Anlage bewusst gesetzeswidrig verbaut wurde. Hatte vielleicht der Vorbesitzer schon oder, oder...

 

Anhalten, prüfen, Weiterfahren verhindern, vielleicht sogar vorrübergehende Beschlagnahme zur weitergehenden Prüfung sowie Punkte und Strafzahlung kann ich mir vorstellen, aber Verschrottung der Auspuffanlage? Das halte ich (als Laie) für hoch fragwürdig. Vielleicht ein Versuch die Fahrer zu erschrecken?

 

Bez. der Leute, die sie einsetzen: Zumindest die Standard-Anlage der 899 Panigale war zwar laut, hatte aber keinen schönen Klang. Wenn die Akra da mehr Volumen und weniger Blechsound reinbringt, geht es da nicht nur um Lautstärke. Aber Gesetz ist Gesetz.

Link to comment
Share on other sites

vor 11 Minuten schrieb Bologna998:

... Hatte vielleicht der Vorbesitzer schon oder, oder...

 

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und wer mit dem „for racing use only“ Sticker auf der Anlage abseits der Renne fährt, wird die nicht vorsätzliche Nutzung wohl auch nur schwer nachweisen können. „Ach hoppla, da hat wohl mein Nachbar mir wieder einen Streich gespielt und die Rennanlage am Abend ohne mein Wissen montiert, der Schelm...“. Wir reden hier im konkreten Beispiel ja nicht von zu laut gewordenen Anlagen mit E Nummer...

 

vor 27 Minuten schrieb Stolle1989:

 

Und als Tipp bei einer Kontrolle, bei der Sie einen raus winken kommt es günstiger erst garnicht anzuhalten sofern man offensichtliche nicht konforme Umbautem an Bord hat. ;)

 

Weisung des Beamten nicht beachtet ist deutlich günstiger als zu Laut, Punkte, hohe Geldstrafe...

 

Hast du den Passus mal parat? Halte ich für äußerst fragwürdig. Aus der Nummer kann man Dir noch mehr drehen, dass der Führerschein direkt in Gefahr ist, würde ich behaupten. Du scheinst - wäre meine Logik, wenn ich der Polizist wäre und dich dann doch erwischt hätte (spätestens vor deiner Haustür, Kennzeichen sei Dank) - in dem Fall unter Vorsatz gehandelt zu haben, zudem stünde die Frage nach der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs dann eher früh als spät im Raum....wäre mir persönlich etwas brenzlig.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Nunja, das schwierige ist ja dir den Vorsatz zu beweisen, evtl hast du es garnicht direkt realisiert und hättest bei einer Kontrolle natürlich direkt angehalten.

 

Ich habs bislang bei einer Kontrolle, und einmal als ich gelasert wurde mit der 996 (offene 50er Termis) praktiziert, kein mal bekam ich Post, was aber natürlich nichts heißen muss..

Bei so etwas bevorzuge ich es aber lieber erstmal zum Kumpel und nicht nach Haus zu fahren. ;)

 

Ein Freund wollte mal eine Zivilstreife mit seiner Sportenduro anhalten (logischerweise keine Spiegel, Blinker, zu laut, falsche Reifen etc, Sportenduro halt). Dort kam die Kelle aus dem Auto und er ist im letzten Moment in eine Seitenstraße abgebogen und abgedampft. Er bekam Post und es kostete damals 30€. 

 

Aber google mal im Bußgeldkatalog, ich meine es wurde "Weisung von Beamten tituliert" und war Straftechnisch eine Lachnummer. 

Link to comment
Share on other sites

Nochmal Hinweis auf meinen Kernpassus: Die Auspuffanlage ist legal erworben und legal in privatem Besitz. Darf die Polizei legal in Besitz befindliches Privateigentum zerstören? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

 

"Herr Müller, sie haben da einen Gartenzwerg auf dem Dach. Den dürfen sie zwar haben - aber nicht auf dem Dach! Geben Sie mal her, den hacken wir jetzt klein."

 

Das ist doch absurd.

Link to comment
Share on other sites

vor 1 Stunde schrieb Bologna998:

"Herr Müller, sie haben da einen Gartenzwerg auf dem Dach. Den dürfen sie zwar haben - aber nicht auf dem Dach! Geben Sie mal her, den hacken wir jetzt klein."

Der Sachverhalt ist eher:

"Herr Müller, Sie haben mit Ihrem Gartenzwerg andere Leute gehauen. Den Gartenzwerg dürften Sie zwar haben, aber nicht andere Leute damit hauen. Wir nehmen den mal weg, damit das aufhört, aber wir gehen schwer davon aus, dass Sie das wieder machen würden. Dafür sind Gartenzwerge ja da, zum Leute hauen, nicht zum an die Wand hängen. Um sie vor Dummheiten zu schützen und andere vor ihnen, zerstören wir mal den Gartenzwerg."

 

Ja, ist komplizierter.

Link to comment
Share on other sites

Irgendwie wird hier nicht richtig gelesen habe ich den Eindruck. Habe die juristische Lage doch in meinem Beitrag da oben ausgeführt, da braucht man nicht mehr weiter zu grübeln ob und was die dürfen, da oben steht es doch...🙄

Link to comment
Share on other sites

Die Polizei verschrottet nicht die Anlage sondern beschlagnahmt diese für das Gerichtsverfahren. Nach dem Verfahren bekommt sie der Eigentümer wieder. Solche Aktionen gab und gibt es immer wieder an den üblichen Hotspots. Da fährt man halt nicht hin und wenn man schon offen fährt dann hält man auch die Augen offen.

Durch die Klappenanlagen sind aber heute alle verstärkt auf der Suche nach Lärmsündern. Die Zeiten wo man in Österreich 36,- Euro für ein Vergehen gezahlt hat und in Italien noch eher ermuntert wurde mehr Gas zu geben sind vorbei. Da wurden halt die Ducatis nicht in Massen produziert.

Link to comment
Share on other sites

Ich glaube, nichts ist so ungewiss wie der Verlauf und eben auch der Ausgang solch einer Geschichte. 

Von "Auge zudrücken" bis hin zur Vernichtung halte ich inzwischen nichts mehr für ausgeschlossen. 

 

Sollte die Exekutive ihre Befugnisse tatsächlich überschreiten, müsste man schon Anzeige erstatten und Klage erheben lassen. 

Die Kosten, die hierbei möglicherweise entstehen könnten, könnten leicht den entstandenen Schaden übersteigen. 

Link to comment
Share on other sites

Hallo Christoph, da ist nichts ungewiss. Wie ich und Knubbelfoggy schon geschrieben haben, ist der Ablauf solch einer Aktion fest vorgeschrieben, siehe unsere Ausführungen. Da ich mit den Buben dbzgl. auch schon zu tun hatte und das Ganze sich schon bis zur gezogenen Dienstwaffe steigerte, sind die Thesen auch keine Theorie sondern Praxis. Die Zeit wo die Obrigkeit machen konnte was sie wollte, sind seit 80 Jahren vorbei. Dass da mal der eine oder andere von denen aus Frust oder Unkenntnis mal was probiert kann passieren, aber dafür gibt es Anwälte die dann recht schnell für Bodenhaftung sorgen. Die haben genau wie wir Rechte aber auch Pflichten 🙂

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Ich kenne bislang ein paar Fälle bei denen die Auspuffe angeblich vernichtet worden sind. 

Ich kann mir nicht vorstellen das dies einfach so rechtens ist, ausser der Kollege hat ein ganz langes Register bzgl. Vergehen gegen die StVO.

 

Da es mittlerweile doch recht schnell mal passieren kann, dass man in Situationen kommt, die mit Rechtsbeistand besser zu bestreiten sind habe ich seit langem eine Verkehrs- und private Rechtsschutzversicherung. 

 

Ergo in solchem Fall würde ich auch entsprechend klagen und wenn mein Krad einbehalten wurde, später penibel hede Schramme zu Schrift bringen. Zeugen für den einwandfreien Zustand hat man ja schnell ein Paar zusammen. 

 

Link to comment
Share on other sites

vor 1 Stunde schrieb bergbewohner01:

Hallo Christoph, da ist nichts ungewiss. Wie ich und Knubbelfoggy schon geschrieben haben, ist der Ablauf solch einer Aktion fest vorgeschrieben, siehe unsere Ausführungen. Da ich mit den Buben dbzgl. auch schon zu tun hatte und das Ganze sich schon bis zur gezogenen Dienstwaffe steigerte, sind die Thesen auch keine Theorie sondern Praxis. Die Zeit wo die Obrigkeit machen konnte was sie wollte, sind seit 80 Jahren vorbei. Dass da mal der eine oder andere von denen aus Frust oder Unkenntnis mal was probiert kann passieren, aber dafür gibt es Anwälte die dann recht schnell für Bodenhaftung sorgen. Die haben genau wie wir Rechte aber auch Pflichten 🙂

 

Es geht hier eben nicht um Recht oder Unrecht.

Es geht darum, dass man zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht viel machen kann. 

 

Will die Exekutive "Beweismittel" sicherstellen, und Du widersprichst, dann wird halt beschlagnahmt. 

Bekommst ja 'ne Quittung. 

 

Danach muss man dann schon den Rechtsweg beschreiten - was dauern kann.

Und dann muss man - Gesetze hin, Gesetze her - auch noch Recht bekommen. 

 

Ich hab's eben auch schon einmal erlebt, dass ich als Kläger hinterher Schadenersatz leisten musste. 
Völlig quer. 

Seitdem bin ich hinsichtlich unseres Rechtssystems ein gebranntes Kind. 

 

 

Link to comment
Share on other sites

Kein Widerspruch dbzgl., während der Kontrolle biste erstmal aufgeschmissen und wenn sie zu blöde sind einfach ein Foto zu machen (oder Dich bewusst ärgern wollen, was viele leider dann auch tun) kann ungünstigenfalls der Puff (samt dem daran angeschraubten Krad) eingesammelt werden. Sind so die Späße welche die Obrigkeit sich zur Selbstertüchtigung vorbehält. Den Bock holt man sich dann umständlich mittels Anwalt wieder. Der Puff als solcher - und um den ging es ja am Anfang - wird nach Beendigung des Verfahrens ebenfalls zurückgegeben, er ist ja nunmal Dein Eigentum und sein Besitz vollkommen legal (sein Einsatz aber nicht). Ist die gleiche Nummer wie Katana-Schwerter, Radarwarnanlagen, Baseballschläger usw. Darfst alles haben, aber eben nicht einsetzen. Bin in Bankfurt auch schon mal mit einem meiner Katanas zu Fuß angehalten worden, konnte aber mit dem Kaufbeleg nachweisen dass ich das Ding gerade gekauft hatte und irgendwie muss es ja nach Hause kommen. also alles kein Problem.

 

Der einzige Fall wo "beschlagnahmt und für immer weg", sind halt alle Sachen deren Besitz schon ilegal ist, also Drogen, Waf..., Kinderp... usw. Sowas wird dann zur Gefahrenvermeidung und vollkommen zurecht umgehend aus dem Verkehr gezogen.

 

Jau, Recht haben und Recht bekommen ist leider kein Automatismus, da bin ich voll bei Dir 🙄

Edited by bergbewohner01
Link to comment
Share on other sites

vor 2 Stunden schrieb bergbewohner01:

 

 

Der einzige Fall wo "beschlagnahmt und für immer weg", sind halt alle Sachen deren Besitz schon ilegal ist, also Drogen, Waf..., Kinderp... usw. Sowas wird dann zur Gefahrenvermeidung und vollkommen zurecht umgehend aus dem Verkehr gezogen.

 

 🙄

Da muss ich widersprechen. Bspw. wurde das StGB (§ 315 f StGB) geändert, dass Autos bei illegalen Autorennen eingezogen werden. Versteigerung zu Gunsten der Staatskasse. Nix mit mein Eigentum.

 

Da wäre ich auch bei Motorrädern vorsichtig. Zwei oder mehrere Fahrer, die gemeinsam recht schnell unterwegs sind könnten evtl. da reinfallen. Und dann noch : "Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,"(§ 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB).

 

 

Ob es eine vergleichbare Regelung bei illegalen Auspüffen gibt, weiß ich nicht. In der Schweiz gibt es die Regel. Beschlagnahmt und vernichtet. Kannst massenweise nachlesen.

Edited by conquistador
Link to comment
Share on other sites

In der Schweiz kommt man auch für zu schnell fahren recht zackig in den Knast, die sind da etwas... anders. Das würde ich mit D nicht direkt vergleichen, die Schweiz ist nicht mal Teil der EU usw., usw.

 

Dann rufe ich wohl auch mal meine Rechtsschutz an. Nur für den Fall, dass ein Ordnungshüter die Lage mal etwas ungewöhnlich auslegt. Könnte ja sein, dass man mal ein gebrauchtes Motorrad kauft und nicht "for Racing only" an der Auspuffanlage steht.

 

Wie einige von euch das auch sehen: Das Vernichten so einer legal im Besitz befindlichen Auspuffanlage halte ich für illegal.

 

Link to comment
Share on other sites

Mensch Leute, irgendwie...echt. Es geht doch nicht darum was jeder meint, sondern wie es gesetzlich geregelt ist. So langsam artet es zum Kindergarten aus.

 

Was Tom schreibt ist natürlich richtig, es handelt sich um die Folge aus dem Verkehrsunfall in Berlin oder Kölle glaube ich, wo zwei Vollidioten durch ihr Rennen den alten Jeepfahrer tödlich verletzten, ging ja auch entsprechend durch die Sensationsmedien. Die zwei Schwachmaten wurden zum ersten mal in der Gesetzgeschichte deswegen des Mordes beschuldigt. Im Endeffekt ist die Staatsanwaltschaft damit aber hinten runter gefallen, weil dafür doch noch so einiges mit vorliegen muss. Ich denke, ich fühle oder ich glaube ziehen eben nicht, sondern es gilt was geschrieben ist.

 

Da diese Rennen aber scheinbar Überhand genommen haben, musste ein Mittel her, siehe Verschärfung des entsprechenden Paragraphen, so wie Tom es ja auch geschrieben hat.

 

Dass es in der Schweiz entsprechend gehandhabt wird, glaube ich Tom ungesehen, die dünne Höhenluft und so, die Schweiz ist für uns erstmal aber nicht relevant. Trotzdem würde ich jedem raten der zu den Eidgenossen will, sich tunlichst an die Vorschriften zu halten, man hat da wenig Humor.

 

Es gibt Gesetze und es gibt deren Auslegung, da ist ein gewisser Interpretations- und Spielraum. Hier mal eine sehr gute Darstellung, schön verständlich:

 

https://kradblatt.de/rechtstipp-motorradroller-einstampfen/

 

Etwas komplexer hier:

 

https://www.rodorf.de/01_polg/24.htm#01.1

 

Hier palavern wir doch um den Puff. Den zu beschlagnahmen war nicht nötig (Foto genügt), aber möglich. Soweit so klar, einfach bösen Bullen erwischt und Pech gehabt. Nach dem Verfahren muss der Puff zurückgegeben werden. Er ist keine Waf.., es geht keine Gefahr von ihm aus und sein Besitz (!) ist legal. Ende. Mehr schreibe ich jetzt auch nicht, das ermüdet.

 

 

Link to comment
Share on other sites

Nun ist das Video ja von Anfang 2019. Interessant zu wissen wäre ja, was tatsächlich dabei rausgekommen ist. Wurden die Anlagen tatsächlich vernichtet? Haben die Besitzer Einspruch/ Klage eingereicht und was ist dann dabei rausgekommen? 

 

Link to comment
Share on other sites

  • 8 months later...

Hi,

hab ich mal hier und da etwas gestöbert und bin da über diesen Thread gestolpert.

Die Geschichte mit dem konfiszierten Auspuff ist mir bekannt. Also bei uns ums Eck wurde das bei einem
Bekannten schon mal durchgezogen. Der durfte heimschieben ohne Auspuff.

Jedenfalls hab ich mir ein paar der Folgevideos von dem dem Video im Eröffnungspost angeschaut. Also wenn
das alles so stimmt mit KBA und E-Nummer für jeden Mist am Motorrad, dann mußt ich feststellen, dass
wohl Strassenmotorradfahren a ziemliches Kaschperltheater ist.
Als Endurofahrer hab ich mir ja noch nie irgendwelche Gedanken gemacht dass ein Bremshebel oder eine Stahlflexbremsleitung eine ABE braucht.

War das schon immer so? Ich hab mir damals vorgenommen dass meine Fahrzeugpapiere nie von einem Polizisten angegrabscht werden und das blieb auch so,
drum hab ich keine Erfahrung mit denen. Ich bin ein Fluchttier.
Da ich aber mit der Duc etz weniger flüchtig bin als mit der KTM, muß ich mich wohl damit abfinden dass ich auch mal angehalten werde.

Gut das Argument mit der SIcherheitsrelevant bei Bremsen gut, lass ich gelten. Aber wie es scheint braucht ja jeder Teil eine Nummer.
Was mich am meisten wundert ist der Sicherheitsaspekt beim Auspuff. Also würde da jetzt die Nummer fehlen, aber er wäre nicht zu laut würde trotzdem die BE erlöschen.
Oder Rückspiegel, die von der Duc sind so sinnvoll wie ein Furunkel am Arsch, ich seh da nur meine Arme wie bei so ziemlich allen Spiegeln, aber E Nummer drauf also ok.
Oder die der KTM, die geben nur irgendwas verschwommenes wider. Hilft auch null.
Wassn Käse. Aber gut ist halt so. Muß man durch und muß man damit leben.

 

Serwas

Marco
 

 

Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

Indem Sie unsere Webseite nutzen, bestätigen Sie die Annahme unserer Terms of Use und Privacy Policy. In der Privacy Policy wird erklärt, wie wir personalisierte Daten und Cookies für personalisierte Werbeanzeigen nutzen. We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.. Lesen Sie auch Google’s Privacy & Terms.