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Zubehör ESD ohne Kat legal an der 821?


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vor einer Stunde schrieb Capitain_T_Papier:

 

Danke für den Link, aber irgendwie werde ich daraus nicht schlau, da steht jetzt auf einmal CO%vol. von 0,01....., muss ich da jetzt noch einen Faktor berrücksichtigen? Das kann ja nur sehr schwer der Wert sein, der bei der HUK ermittelt wird.

 

Grüße

Ich halte das für die Messwerte aus dem Prüfzyklus zur Homologation. Mit der Abgasuntersuchung Kraftrad (AUK) im Rahmen der HU hat das nix zu tun.

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vor 2 Stunden schrieb Big-D:

Macht doch aus nem esd keine wissenschaft....

nummer drauf alles gut keine kontrolle hatn abgastester und zum tüv steckste um  ente

 

Ich mache da keine Wissenschaft draus, mich interessiert es einfach. In anderen Freads wird Ellen lang darüber diskutiert wie super toll die Hyper doch ist und was wir alle so an unserer Diva so lieben und hassen, da kann man doch auch über so ein technisches Thema mal genauer diskutieren.

 

vor einer Stunde schrieb Mithridates:

Ich halte das für die Messwerte aus dem Prüfzyklus zur Homologation. Mit der Abgasuntersuchung Kraftrad (AUK) im Rahmen der HU hat das nix zu tun.

 

Das kann natürlich auch sein, ist ein guter Einwand.

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Ich will eigentlich auch nicht darüber diskutieren ob den nun ein ESD ohne Kat Zulässig ist, oder nicht. Weil ich der Meinung bin, dass es Auslegungssache ist, der eine sagt zulässig und der andere eben nicht zulässig. Kann jeder selbst entscheiden, wie er die Tatsachen auslegt.

 

Mich interessiert hauptsächlich, wo das mit den 3,0% CO bei der HUK steht. Weil dann AU bestehen = auch ja, verstehste. Sicherlich haben die Cops kein Messgerät dabei, müssen sie ja auch nicht. Die sind nämlich auch net doof, die wissen mittlerweile auch wonach sie schauen müssen, wenn man es nicht sogar schon riecht. Wenn die checken, dass du keinen Kat hast, legen die dein Bike einfach still und bringen es zum TÜV.

 

Ich will darüber aber nicht weiter diskutieren, weil es da wie immer zwei Lager gibt und ich keine Lust habe meine Frage ständig zu begründen/rechtfertigen. 

 

Ich will einfach nur wissen, wo ich das mit den 3,0% nachlesen kann.

 

 

Edited by Capitain_T_Papier
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Ist in der Schlüsselnummer so hinterlegt!

Ich war beim TÜV und war gespannt, ob mein Akra mit Kat die Grenzwerte von den gedachten 0,3% Co einhält!

Der Prüfer hat die Schlüsselnummer ins AUK Gerät eingetippt und da waren auch zu seiner Überraschung 3,0% Co hinterlegt.

Der Akra mit Kat hatte sogar nur 0,03% :)

 

 

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Am 25.4.2017 um 12:34 schrieb Capitain_T_Papier:

 

 

Ich will einfach nur wissen, wo ich das mit den 3,0% nachlesen kann.

 

 

Jede zur AUK befugte Stelle (TÜV / DEKRA / GTÜ usw.) hat die amtlich-verbindlichen Messwerte auf dem Computer. Und natürlich Ducati. Wenn du nen guten Draht zum Händler hast, der kann dir bestimmt weiter helfen. Wenn er will ;o)

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Ich muss die Tage eh mal zum Händler, dann werde ich ihn mal Fragen, ob er mir das ausdrucken kann. Hatte gehofft, dass es einfach ein Dokument gibt, dass ich im Netz finde.

 

Dann werde ich wohl doch auf einen anderen ESD umbauen und den Shark Track verkaufen. 

 

Grüße

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  • 3 months later...

ich verstehe es nicht ganz

ich sehe es so:

 

ESD ohne Kat kaufen, hoffentlich hat er eine ABE und die eingekreiste NEUN draufstehen, damit entspricht er den Lärmvorschriften.
Kat dazukaufen, einbauen, und glücklich sein

 

WEIL : heutige Kats kosten weder Leistung, noch Lautstärke

 

p.s: na ja, so sehe ich das eben

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  • 1 year later...

Hallo Leute. Ich brauche zu diesem Thema dringend eure Hilfe. Ich wurde heute mit meiner 821 Hyper und dem SC-Projct High Mount angehalten. Voller Stolz hab ich auf die E-Nummer gezeigt. Der Bulle kannte sich sehr gut aus und wusste sofort, dass der SC keinen Kat hat. Die Ende der Geschichte sind 180€ Strafe, BE erloschen und ich muss beim TÜV wohl mit einem Kat vorfahren...

 

Was soll ich jetzt machen???

 

Dachte E-Nummer ist drauf und somit legal...

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Zitat:

Drei Hinweise zum Kauf der richtigen Auspuffanlage:

  1. Auspuffanlagen müssen auch für die richtigen Abgas-Emissionen sorgen:

    Seit Einführung der Abgasnorm EURO III im Jahr 2006 sind Katalysatoren zur Erfüllung der Vorschriften unverzichtbar. Der Verbau und die Funktion werden alle zwei Jahre bei der Abgasuntersuchung Krafträder (AUK) im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft. Die Kats sind je nach Auspuffanlage jedoch vollkommen unterschiedlich verbaut. Und hier liegt eine der größten Tücken bei der Umrüstung von Endtöpfen. Denn ist der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt – selbst wenn der Schalldämpfer eine EG-Typgenehmigung hat. Wer nämlich ohne unterwegs ist, fährt ohne Betriebserlaubnis und riskiert den Versicherungsschutz.

  2. Geräuschkonform mit Ziffer 9, Sauber unterwegs mit Ziffer 5:

     

    Kauf der richtigen Auspuffanlage: Tipps und Informationen

    Beispiel einer Prägung auf dem Auspuff Bild: (c) TÜV SÜD

     

    Ziffer 9:
    Hinter dieser Kombination verbirgt sich die Geräuschprüfung und Zulassung. Jede After-Market-Anlage wird bei der Zulassung von den TÜV SÜD Automotive Experten im Fahrzeugverbund geprüft und für das entsprechende Motorradmodell zugelassen. Dafür erhält jeder neue Schalldämpfer eine Zulassungsnummer laut EG-Richtlinie 97/24. Die Zusatzangabe (9) steht dabei für die Einhaltung der typspezifischen Lautstärkewerte.

    Ziffer 5:
    Diese Angabe bescheinigt die korrekten Abgaswerte. Jede neue Anlage, ab 2006 vorschriftsmäßig mit einem Kat ausgerüstet, wird wiederum im Fahrzeugverbund getestet und modellspezifisch zugelassen. Dafür gibt es den Zusatz Ziffer 5 auf die Anlage: Egal ob auf einen Endschalltopf, in den der Kat bereits verbaut ist, auf einen Einschub-Kat, der nachträglich in den Endtopf eingeschoben wird, oder auf einen Kat, der – ähnlich wie beim Auto – vor dem Schalldämpfer liegt.

  3. Sich auskennen mit den Ziffern:

    Den Zusatz (9) für den Lärmschutz müssen alle Anlagen tragen. Ziffer 5 hingegen ist nur für solche Fahrzeuge vorgeschrieben, die nur mit einem Katalysator betrieben werden dürfen – also alle Motorräder, für die Abgasnorm EURO III vorgeschrieben ist. Wer ein Motorrad umbauen will, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet ist, muss sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit einer After-Market-Anlage für ein spezifisches Bike ist wie erwähnt die Zulassung laut EG-Richtlinie. Allerdings legen die jeweils zuständigen Länderbehörden die Vorschriften unterschiedlich aus, TÜV SÜD:

    „Es gibt beispielsweise Anlagen aus dem europäischen Ausland auf dem Markt, die nur Ziffer 9 gelabelt und trotzdem für ein Modell zugelassen sind, das eigentlich eine Abgasreinigung haben muss“, sagt Höhler. Hier muss man davon ausgehen, dass kein Kat verbaut ist. „In einem solchen Fall beim Hersteller genau informieren.“

    Besitzt der Schalldämpfer tatsächlich keinen Kat, muss ein so genannter Einschubkat zusätzlich verbaut werden. Er muss mit der Ziffer 5 gekennzeichnet sein. Bei so genannten Slip-on-Anlagen ist der Austausch von Endtöpfen in Sachen Kat in der Regel unproblematisch, wenn der originale Kat in Abgassystem bleibt.

Fazit Auspuffkauf beim Motorrad:

  • Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen dB (A)- und Abgas-Werte haben wie zuvor.
  • Wer ohne Kat umbaut, verliert die Betriebserlaubnis.
  • dB-Killer müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis ebenso.

Quelle & Bild: TÜV Süd, Akrapovic

 

Zitat Ende.

 

Damit versteht es jetzt vielleicht Jeder: ein nach Euro3 homologiertes Motorrad muss einen Kat haben, alles andere ist illegal.

 

Berichte mal, wie es bei Dir weitergeht, vielleicht lernen wir was dazu.

 

Ralf

  • Like 1
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Ich finde interessant. dass immer wieder auf den Verlust des Versicherungsschutzes hingewiesen wird. 

Soll mir doch 'mal bitte 'mal jemand einen einzigen Fall nennen, wo das tatsächlich nachweislich der Fall gewesen ist. 

Ich glaub's nicht ... 

 

 

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Das ist doch alles ein theoretische Betrachtung der Rechtslage. Euro3 Homologation enthält Kat, fahren ohne Kat ist fahren ohne BE, bei (vorsätzlichem) Fahren ohne BE kann die Versicherung Regress vom VN fordern.

Ob der fehlende Kat "entdeckt" wird, ob der Gutachter das in sein Gutachten schreibt, ob das die Versicherung interessiert, das alles weiß doch Keiner vorher und kann jedesmal anders sein.

 

Es ist doch hier auch immer wieder behauptet worden, dass Keiner merkt, wenn bei der Hyper der Kat fehlt. Jetzt lesen wir, dass es wohl doch Jemanden getroffen hat und der Rennleiter sich auskannte. Das kann bei einem anderen Polizisten natürlich ganz anders ausgehen, wenn der das Wissen eben nicht hat.

 

Entscheidend ist m.M. nach, dass man zwischen zulassungrechtlichen technischen Fakten und persönlichen Erfahrungen trennt, damit dann Jeder eine genaue Info über die Rechtslage hat. Ob das in der Praxis dann zum tragen kommt, ist eben eine andere Sache. Aber etwas illegales wird nicht dadurch legal, dass es noch Niemandem aufgefallen ist.

 

Ralf

Edited by ducatist
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Am 24.9.2018 um 19:12 schrieb Fözzi:

Ich würde mir einen zulässigen Einschubkat besorgen und behaupten, dass der schon dringesteckt hat.

Nur um zu sehen, was passiert. ?

 

Da liegt ja das nächste Problem. Wo findet man einen zugelassenen Kat im richtigen Durchmesser für den SC. Nahezu unmöglich, da der Kat eine eingekreiste 5 haben muss.

 

Ich werde, sobald ich den Bescheid von der zentralen Bußgeldstelle erhalten habe Einspruch einlegen. Bei diesem verweise ich auf das Schreiben vom TÜV Nord, dass hier auch schon aufgezeigt wurde. Laut diesem Schreiben ist ohne Kat legal solange man innerhalb des genannten Wertes bleibt. Zudem hatte ich vor nicht mal 4 Wochen ein AU bei der alles OK war.

 

Mal schauen was dabei raus kommt. Ich hab ja den Winter über Zeit...

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