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Kurzes Heck für Panigale 1299


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  • 1 month later...

Das kann jawohl nicht deren Ernst sein. Die Messe den Winkel mit einem Handy und erlassen dann einen Strafbefehl???!!! Da kann dich doch jeder gute Anwalt raushauen! Hast du wenigstens auf dem Motorrad gesessen, als der nette Polizist den Kennzeichenwinkel ganz professionell mit dem Handy gemessen hat?

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  • 4 months later...

Hallo zusammen,

 

Noch 10 Tage bis zur Verhandlung, die schlaflosen Nächte werden immer häufiger.

Ich werde keinen Anwalt mitnehmen, da ich  § 22 Abs.1 Nr. 1-3 so wie es da steht nicht verletzt habe. von der albernen Messmethode mal Ganz abgesehen,

Ein Anwalt kostet nur Geld und hat mir -obwohl schon 3 mal im Recht gewesen- noch nie geholfen. Immer nur schön gezahlt.

Der Händler bzw. Verkäufer wird als Zeuge kommen und auch ein 2. Polizist, der mir 2Tage nach dem Vorfall das Moped als ordnungsmäßig abgenommen hat und überhaupt das ganze nicht nachvollziehen konnte.

Was oben Duk-74 schreibt, ist nur z.T. richtig: Wenn man den Konfigurator benutzt oder aber den Zubehör-Katalog (pdf Datei) downloaded, steht da nix von "nicht zugelassen",

ebenso nicht bei dem Teil selbst auf Verpackung oder Anleitung.

Werde jedenfalls danach berichten, sofern ich es überlebe und nicht in Ketten abgeführt werde.

 

 

 

 

 

 

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Wenn Du schon 3x einen Anwalt gebraucht hast und jetzt aus Kostengründen darauf verzichtest,

solltest Du wohl besser 'mal über einen Rechtsschutzversicherung nachdenken. 

Das kannst Du aus dieser Nummer ja schon 'mal mitnehmen.

 

Viel Erfolg!

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Am 5.6.2016 um 20:54 schrieb Fözzi:

Nööö.

Ab 45 Grad ist das 'ne Straftat.

Womit wurde denn gemessen?

Mit einem geeichten Prüfgerät zu Laborbedingungen?

Weil in diesem Fall würde 1 Grad schon einen gewaltigen Unterschied machen, soweit ich weiß.

 

Hi Fözzi,

zu den 45 Grad, davon bin ich auch immer ausgegangen.

Über 30 ° --> Ordnungswidrigkeit  über 45° --> Straftat.

 

Leider hab ich da nirgens etwas zu gefunden.

Kann man das irgendwo nachlesen?

 

Wenn es denn tatsächlich so wäre, dann hätte ich die Messung sofort angezweifelt,

sollte mehr als 30 ° bereits als Straftat gewertet werden,

dann ist der Wert der Messung natürlich wurst, muss man sich etwas anderes als Stellungnahme überlegen.

 

Holger

 

Edited by hanoiman
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vor 2 Minuten schrieb Fözzi:

Quelle weiß ich leider nicht mehr.

Aber das wäre sicher auch nicht mein Ansatzpunkt, da ja nun irrelevant.

 

Klar,

frag ja nur, weil meine Kennzeichen in der Regel über 30° liegen.

Hab kein Bock wegen der paar Grad gleich so ein nettes Schreiben zu bekommen.

 

Holger

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Stecke gerade in den Vorbereitungen für die Verhandlung am 02.02., also Konzept, Gliederung Fotos, Kennzeichen-Halter abbauen, .....

Es erscheint mir immer perverser der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs.

Der Händler hat jedenfalls eindeutig Mist gemacht und Ducati auch, weder beim Konfigurator noch beim allg.Zubehör-Katalog-Download steht was von "nicht zugelassen".

Wäre der Polizist mal zum 3 min entfernten Händler auf mein Bitten mitgekommen, hätte er die Sache anders bewerten müssen. Aber wenn er schon nicht sieht, dass da nix vom Original-Zustand verändert ist, hätte es vielleicht auch nichts gebracht, der musste offenbar so ein Ding draus machen.

Diese kranke Welt!

Werde danach gleich berichten  !

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Ich muss dich da leider enttäuschen, aber auf der Homepage steht eindeutig, dass der nicht zugelassen ist. Du musst mit der Maus auf das Ausrufezeichen in dem roten Dreieck "!" klicken bzw darüber fahren, dann bekommst du du ein PopUp angezeigt (roter Kasten).

 

 

 

 

Ducati.jpg

 

 

Ich hatte auch schon so eine Anzeige am Hals, damals noch bei der Husky. Nach der Anzeige bekommst du Post mit der Möglichkeit zur Stellungsnahme, ich hatte dann mit einem befreundeten Anwalt ein Schreiben aufgesetzt und zurück geschickt. Und die Sache hatte sich dann erledigt, mit der Begründung "kein öffentliches Interesse". Ich verstehe aber nicht wirklich, warum die die ganze Sache komplett durchziehen. Und bei mir war das ein universeller KZH aus dem Zubehör, der auch an jede andere SuMo gepasst hätte, da würde ich es ja noch eher verstehen mit der Anzeige, aber bei einem originalen Teil.

 

 

Zum Thema Rechtsschutzversicherung: Die hätte in diesem Fall nichts gebracht, weil Kennzeichenmissbrauch eine Straftat ist, die man nur vorsätzlich begehen kann, und eine Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Fälle, die vorsätzlich begangen wurden.

 

Ich drücke dir echt die Daumen und bin gespannt, wie die Sache für dich aus geht, ich hoffe dass du da noch raus kommst.

 

Grüße

Edited by Capitain_T_Papier
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vor 2 Minuten schrieb Big-D:

? also ich weiß nicht ob die strategie "hab ich nicht gewusst" gut ausgeht denn unwissenheit schützt vor strafe nicht...

 

ich würd eher bei dem "geeichten" handy und dem

100%geradem boden ansetzen...

 

 

"Hab ich nicht gewusst" ist wichtig ansonsten hätte er es ja mit Vorsatz gemacht. 

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Also auf jeden Fall erst mal  "hab ich nicht gewusst". Kein Mopedfahrer weiß was von den Winkelgrenzen, es sei denn er hat sich damit beschäftigt weil er rumgebastelt hat oder angehalten wurde. Ich wurde zum ersten mal nach 36 Jahren Mopedfahren kontrolliert (alle meine Mopeds davor hatten korrekten Winkel m. Serienhalter), und das entscheidende ist ja, dass es ja ein nagelneues Moped mit Original Sonderzubehör war, an dem ich nichts verändert habe, was der Händler als Zeuge bestätigen wird.

Wenn dem Richter das nicht klar ist, weil er meint, es läge in meiner Verantwortung als Fahrer u. Halter, dann kommt mein Hinweis auf alle VW- Fahrer, die ja auch nicht bestraft wurden, wegen Umweltverrschmutzung, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung, Fahren ohne Betriebserlaubnis.

Und wenn das immer noch nicht reicht, dann kommt Meßmethode und Meßfehler direkt am Kennzeichenhalter, den ich mitbringen werde, dann schauen wir mal was die messen und dann ich mit meinem Handy.

Sollte dann der Richter immer noch statt 10 €  seine ca. 3000 -4000€ verlangen, werde ich es nicht darauf beruhen lassen. Mehr als den Ordnungswidrigkeitbetrag gibt's nicht von mir !

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Hallo.

 

Du hast gesagt es sei ein nagelneues Fahrzeug welches du gekauft hast?

 

Du hast den Kennzeichenhalter auch nicht selbst montiert?

 

Das heisst du hast das Moped mit montiertem Zubehör gekauft.

 

Schau dir doch mal den Kaufvertrag an.

Oft wird da Zubehör vermerkt.

 

Falls da Zubehör verbaut wurde welches nicht zugelassen ist, muss dies dort vermerkt sein. Den durch nicht zugelassene Teile verlierst du ja die Betriebserlaubniss und es wäre ja doof wen du ein neues Fahrzeug kaufst das du nicht fahren darfst.

 

Falls dies nicht vermerkt ist, wird dein Nichtwissen dadurch gestützt. Den es gibt sehr viele die sagen, hab ich nicht selber montiert....

 

Nur als Idee.

 

Gruss

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Ich kann dir nur sehr dringend davon abraten, dich selbst zu vertreten. Das machen nur die richtig schlechten Anwälte.

Ungut, dass du da schon schlechte Erfahrungen gemacht hast.

Aber selbst neigt man dazu, ein bisschen in die eigene Richtung objektiv zu sein.

Und eigentlich will ich mich vor Gericht mit der materiellen Rechtsfrage nach Möglichkeit gar nicht befassen. Es ist viel einfacher, das ganze am Verfahrensrecht scheitern zu lassen.

Nur, das kann ein juristischer Laie unmöglich selbst. Dafür brauchst du nen prozesserfahrenen Anwalt.

 

Üblicherweise zahlt eine Rechtsschutzversicherung auch vorläufig bei einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann. Kommt es zum Freispruch, gibt es eh eine Kostenerstattung durch die Justiz. Kommt es zur Verurteilung wegen vorsätzlicher Tat, ist die Versicherung nicht in der Leistungspflicht und fordert die Kosten zurück.

 

Meine Meinung.

Grüße

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