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Mängelbericht von der Rennleitung


Guest tomasson05

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Eine Uniform ist dazu da, ihrem Träger Respekt zu verschaffen.

Das führt dazu, daß sich Menschen mit kleinem Ego einen Job in Uniform suchen.

Um respektiert zu werden.

Edited by Duc-Schmidti
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Eine Uniform ist dazu da, ihrem Träger Respekt zu verschaffen.

Das führt dazu, daß sich Menschen mit kleinem Ego einen Job in Uniform suchen.

Um respektiert zu werden.

...:thumbs_up: wie war wie war!

Am Ende aller Enden gilt für den Themen-Ersteller...wenn Du es gesetzeskonform rückbaust hast Du den wenigsten Stress...unter Beachtung der regionalen Besonderheiten, die sollte man aber schnell rausbekommen. ;)

Und was denke ich jeder weiß, es gibt solche und solche auf beiden Seiten...und wenn an den Falschen der Rennleitung gerätst ists sowieso egal, außer Du hast Jura mit Verkehrsrecht studiert!

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Guest tomasson05

So Leute, danke für die lebendige Diskussion :-)

Ich war erst am überlegen ob ich die E-Nummer einlasern lasse. Ist mir dann doch eine Nummer zu heftig. Da versteht die Rennleitung garantiert kein Spaß

wenn sich da einer mal richtig auskennt.

Angenommen ich kaufe mir die Titan-Töpfe, ist das Steuergerät und die Abstimmung die selbe wie mit der von der Racing-Anlage?

Kann ich das DP-Steuergerät drinlassen wenn ich beispielsweise eine Arrow Anlage montieren würde?

Gruß

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Eine Uniform ist dazu da, ihrem Träger Respekt zu verschaffen.

Das führt dazu, daß sich Menschen mit kleinem Ego einen Job in Uniform suchen.

Um respektiert zu werden.

Hi

nicht immer, es gibt hin- und wieder auch Kollegen, die die Mopeds blicken.

@duc 1098

Der offene Kupplungsdeckel ist nach wie vor eintragungspflichtig. In BW wird er toleriert, kann sein, dass es höchstens einen Mängelbericht gibt:cool: Wer seinen offenen Kupplungsdeckel noch mit Fliegengitter von innen versehen kann, der ist auch in Bayern auf der sicheren Seite.

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Und was ist mit einem ausgefrästen Motorgehäusedeckel ( ist ja auch offen ) in Kombination mit einem geschlossenen Kupplungsdeckel ?

Hoffentlich ist die Rennleitung damit nicht überfordert ....

Ne, warum auch;)

Der Grund, warum der offene Kupplungsdeckel von den Bayern kassiert wird, ist, dass eventuell nach einem Sturz beim Aufrichten der Maschine durch den laufenden Motor und dem unbedarften, aber helfenden Bürger, es durchaus zu erheblichen Verletzungen kommen kann, sei auch nur, wenn sich ein blöder Schnürsenkel darin verfängt oder jemand mit seinen Finger abrutscht. Auch bei dem ausgefrästen Motorgehäusedeckel wird die Begründung die gleiche sein. Die Bayern sind da sehr rigoros, wo selbst ich auch nur manchmal den Kopf schütteln kann. Allerdings, wer schon mal die Schweizer vom Technischen Zug aus Zürich kennenlernen durfte, der lernt sehr schnell die hier herrschende Toleranz zu schätzen;)

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... oder zwischen Kette und Kettenrad gerät, weil der Motor noch läuft und ein Gang drin ist. So'n Moderratt is schon gefährlich ( würde, wenn man es jetzt erfindet, auch nicht mehr den Segen der Zulassungsbehörden bekommen ).

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Hi

Nur kurz noch ne Anmerkung. Wenn ich mir die derzeitigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften an sich drehende oder sich bewegende Maschinen in der Arbeitswelt anschaue, dann wäre ein offener Kupplungsdeckel, ausgestattet mit einem goldenen Fliegengitter in meinen Augen kein Problem. Was ich auch immer wieder lese, dass der offene Kupplungsdeckel wegen eines erhöhten Geräuschniveaus beanstandet wird. Aus vielen Standgeräuschmessungen und auch aus mehreren Versuchen ist dies nicht der Fall. Der Beweis liegt immer bei den Behörden!!!

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Das hatte ich vorher auch nicht gehört und genau wie Du hätte ich es wahrscheinlich auch nicht geglaubt, ich habe aber einen Zeugen dafür :-), war ja nicht allein auf Tour. Nach Abzug der Rennleitung bin ich weiter gefahren, aber der Kollege mit dem Bremshebel - bzw. dann ohne Bremshebel - musste sich abholen lassen.

gruss

Das ist durchaus gängige Praxis wenn man am Kesselberg oder Sudelfeld aufschlägt. Im restlichen Bayern ist die Praxis eher unüblich. Aber an den bekannten "Rennstrecken" versucht man durch solche Maßnahmen den Auflauf der Hirnlosen wenigstens etwas einzudämmen.

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Im Zusammenhang mit der Tatsache, an einer scheinbar ansonsten vollkommen mit den Statuten der StVZO konformen Maschine den Bremshebel zu beanstanden und demontieren zu lassen, erschließt sich mir der Gedankensprung auf "Hirnlose" gerade nicht vollständig.

Aber vielleicht hat nur der "Sarkasmus-Smiley" gefehlt.

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Das ist durchaus gängige Praxis wenn man am Kesselberg oder Sudelfeld aufschlägt. Im restlichen Bayern ist die Praxis eher unüblich. Aber an den bekannten "Rennstrecken" versucht man durch solche Maßnahmen den Auflauf der Hirnlosen wenigstens etwas einzudämmen.

schon krass und im persönlichen Einzelfall sicher nicht spaßig!...ist es aber sicher auch nicht, der zu sein der an dem Tag seinen Dienst/ Arbeit nachgehen darf und am Ende für Style vs. Gesetze angemacht oder wenigstens schief angeguckt wird.

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Damit das jetzt nicht in die falsche Richtung geht. Ich weiß nicht wo die Kontrolle stattfand und in welchem Zustand die Motorräder waren. Mir ging es nur darum, dass es ein paar wenige Szenetreffs gibt an denen man damit rechnen muss, dass dort der gesetzliche Rahmen ganz eng ausgelegt wird. Für die Betroffenen ist das immer ärgerlich.

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Hallo,

die Kontrolle war zwischen Oberwössen und REit im Winkel. Die Motorräder - meines war gerade durch den TÜV und es ist außer dem Deckel alles Original - ist in einem guten Zustand. Die Kawasaki der der Bremshebel demontiert wurde - keine E-Nummer oder was da drauf sein muss - kam gebraucht frisch aus dem Laden und war auch in gutem Zustand.

Wollte hier auch nichts lostreten, habe daraus nur gelernt. Früher bekam man einen Mängelbericht, hat den Mangel abgestellt und dann das Motorrad vorgeführt. Ich verstehe, wenn die Polizei einem das Ding still legt, wenn der Auspuff ausgeräumt ist oder die Reifen glatt sind. Aber die Aktion dort ist für mich schon etwas Schikane. Ich gehe davon aus, dass wie überall die Beamten einen Ermessensspielraum haben. Der nächste Punkt ist, dass ich ja mit meinem Deckel auf die REnne gehen könnte, ich habe dafür über 100 € gezahlt und die nehmen mir das Ding weg.

1098

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Fakt scheint ja wohl zu sein, dass immer nur die angegangen werden, bei denen der geringste Widerstand zu erwarten ist und vielleicht noch Kohle zu holen ist.

Vielleicht müssen auch einige von uns gewählte Politiker was für ihre Klientel tun.

Es handelt sich doch hier um eine Beschlagnahme oder Sicherstellung - auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich ?

Wenn der Hebel technisch / optisch i.O. war und dem Stand der Technik entspricht, liegt doch eigentlich kein Grund vor - oder ?

Vielleicht kann Ingo G was dazu schreiben

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Ganz einfach: Die Bremsanlage, und speziell die vordere, muss geprüft sein.

Bei den Originalarmaturen geschieht das im Rahmen der Zulassung über die EU.

Bei Zubehörteilen eben über eine gesonderte Prüfung an deren Ende eben das

so beliebte E-Prüfzeichen drauf kommt. Fehlt dieses, dann ist eben nicht sicher-

gestellt, dass er den Belastungen stand hält - grober Mangel.

Den Hebel zu beschlagnahmen ist mMn unüblich, aber im Rahmen der Gesetze

durchaus möglich. Übrigens mit einer der Gründe, warum ich die ganzen Zubehör-

hebel nicht mag. Können nur bei älteren Baujahren mehr als die Serie, sind

nicht gerade günstig und sehen zumeist auch noch doof aus und können Ärger

mit sich bringen - Hurra, ein Must-Have :toocool:

Was ich bei der Geschichte nur amüsant finde... Für die Kupplung interessiert

sich dann wieder keiner. Wenn dir der Hebel während der Fahrt abbricht:

Zusammen stauchen bis der Motor abwürgt, olé :party:

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Ganz einfach: Die Bremsanlage, und speziell die vordere, muss geprüft sein.

Bei den Originalarmaturen geschieht das im Rahmen der Zulassung über die EU.

Bei Zubehörteilen eben über eine gesonderte Prüfung an deren Ende eben das

so beliebte E-Prüfzeichen drauf kommt. Fehlt dieses, dann ist eben nicht sicher-

gestellt, dass er den Belastungen stand hält - grober Mangel.

Den Hebel zu beschlagnahmen ist mMn unüblich, aber im Rahmen der Gesetze

durchaus möglich. Übrigens mit einer der Gründe, warum ich die ganzen Zubehör-

hebel nicht mag. Können nur bei älteren Baujahren mehr als die Serie, sind

nicht gerade günstig und sehen zumeist auch noch doof aus und können Ärger

mit sich bringen - Hurra, ein Must-Have :toocool:

Was ich bei der Geschichte nur amüsant finde... Für die Kupplung interessiert

sich dann wieder keiner. Wenn dir der Hebel während der Fahrt abbricht:

Zusammen stauchen bis der Motor abwürgt, olé :party:

Genau so könnte man es begründen, wäre aber eine Sicherstellung, Keine Beschlagnahme. Ich würde jedoch, wenn denn muss, Fotos als Beweismittel fertigen und gut. Würde auf die Sicherstellung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verzichten. Wenn man meint, datt Teil könnte ja brechen?, wäre da noch die Untersagung der Weiterfahrt.

Gruß von Hameln nach Springe, ;)

Edited by DirkDuc
fehler
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Meine '92er 900 SL hatte übrigens serienmäßig einen offenen Kupplungsdeckel.

Und nun?

D.h. dann also, sollte die Exekutive mein Moped oder das Teil im Rahmen der Beweissicherung sicherstellen,

anschließend dann aber nicht nachweisen können, dass es sich dabei um ein nicht zugelassenes Zubehörteil handelt,

könnte ich meinen Schaden (z.B. Leihmotorrad, Taxi ...) voll geltend machen oder?

In den 90ern und davor konnten Mopeds auf viele Arten nach D gelangen.

Ich nenne als Stichwort nur 'mal die Grauimporte, von denen viele auf unterschiedlichste Arten zusammengestellt waren (--> z.B. A04/B04).

Weiterhin hat Ducati insbesondere zu Cagiva-Zeiten je nach Lagerbestand die Konfiguration der Mopeds geändert.

Für die Exekutive ist das also teilweise nicht ganz so einfach, zu beweisen, was Originalteil ist und was nicht.

Ich wette, dass es hierzu auch nirgendwo eine annähernd hinreichende Dokumentation gibt, weder bei Ducati in Bologna und schon gar nicht bei Ducati D.

Zwar nicht meine, aber seeehhr ähnlich:

superlight1.jpg

Edited by Fözzi
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Hallo allerseits

wie DirkDuc es bereits gesagt hat, sind sämtliche Teile der Bremsanlage "verkehrssicherheitsrelevante Teile". Erwähnenswert an dieser Tatsache ist zudem, dass fasst alle im Zubehör erhältlichen Bremsflüssigkeitsbehälter weder ne E-Nummer haben noch ein Teilegutachten, sprich deren Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist. Ein kleiner Tipp für die, die damit umherfahren. Ich bin mit DirkDuc einer Meinung, ein Foto hätte für die Beweissicherung vollkommen genügt.

@Fözzi

Durchaus üblich, ich weiß, dass der offene Kupplungsdeckel bei Bimota-Modellen, die das Werk mit dem offenen Kupplungsdeckel verlassen haben, dieser auch im Fzg.-Schein bzw. im Fzg.-Brief eingetragen war. Würde mich interessieren, ob dies bei dir auch der Fall ist.

Wer mittlerweile neue Papiere aufgrund Neuzulassung für sein altes Motorrad (Zulassungsbescheinigung I + II) hat, dem kann ich nur empfehlen, seinen alten Fahrzeugbrief mitzuführen oder eine Kopie. Im alten Fahrzeugbrief stehen sämtliche Eintragungen drin, die teilweise nicht mehr mit übertragen wurden. Zudem weigern sich (für mich unverständlich) einige Zulassungsbehörden, diese Eintragungen umzuschreiben.

Gruß

Ingo

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